Vergewaltigungsprozess geht in die nächste Runde
Das Amtsgericht muss im Verfahren gehen einen 39-Jährigen nun über die Beweisanträge der Verteidigung entscheiden. Drei weitere Verhandlungstage sind deshalb angesetzt
Das Urteil im Prozess gegen einen 39-Jährigen am Neuburger Amtsgericht wegen Vergewaltigung, Nötigung und Verbreitung pornografischer Schriften verzögert sich weiter. Am gestrigen, dritten Verhandlungstag hat die Verteidigung des Mannes, wie angekündigt, weitere Beweisanträge gestellt.
Verteidiger Marcus Knoller hatte in der ersten Verhandlung beantragt, dass drei Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten gehört werden. Die hätten bestätigen sollen, dass der 39-Jährige keine homosexuellen Neigungen hat. Der Angeklagte ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in geordneten Verhältnissen. Die Einvernahme hatte allerdings das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Gerhard Ebner mit der Begründung abgelehnt, dass diese Personen nicht geeignet seien, „das Innere eines Menschen zu beurteilen“. Am gestrigen Verhandlungstag hat der Anwalt deshalb nochmals einen abgeänderten Antrag gestellt, bei dem zwei Zeugen zu diesem Sachverhalt gehört werden sollen. Außerdem forderte Knoller, dass zwei Parkplätze vor Discountern in Neuburg-Süd und Grünau durch das Gericht in Augenschein genommen werden sollen. Unter anderem auch an diesen Örtlichkeiten sollen sich sexuelle Handlungen zwischen dem Angeklagten und seinem heute 16-jährigen Opfer abgespielt haben.
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