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Neuburg-Schrobenhausen
05.02.2019

Volksbegehren: Noch zu wenig Retter für die Bienen

Halbzeit beim Volksbegehren „Rettet die Bienen!“: Noch eine Woche lang können sich Unterstützer in die in den Verwaltungen ausliegenden Listen eintragen. Morgen Abend laden regionale Unterstützer im Haus im Moos nochmals zu einer Infoveranstaltung ein.
Foto: Philipp Schäfer

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen zur Halbzeit nochmals über die Ziele  diskutieren. In den Landkommunen ist die Resonanz bisher eher mau.

Die regionalen Unterstützer des Volksbegehrens für die Artenvielfalt machen zur Halbzeit nochmals mobil. Am Donnerstagabend, 7. Februar, informiert der ÖDP-Kreisvorsitzende Franz Hofmaier um 19.30 Uhr im Haus im Moos über die Ziele und die Rahmenbedingungen für einen möglichen Gesetzentwurf. Eine Eintragung in die Listen ist in den Gemeindeverwaltungen noch bis 13. Februar möglich.

In Bayern bisher eine halbe Million Unterschriften für „Rettet die Bienen!“

Bayern weit hatten sich am Dienstag bereits eine knappe halbe Million Wahlberechtigte in den Rathäusern eingetragen. Anders im Landkreis, vor allem in den Landgemeinden ist die Resonanz mau. Thomas Hümmer und seine Mitstreiter vom Neuburger Aktionsbündnis „Volksbegehren-Artenvielfalt“, dem neben den beiden Umweltverbänden Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz die politischen Parteien der Grünen, der SPD, die Linke und die Initiatoren der ÖDP angehören, haben den Abend organisiert. Der Karlshulder sieht zusätzlichen Informationsbedarf, denn der griffige Slogan „Rettet die Bienen“ sei zwar in den Städten sehr gut angekommen, im ländlichen Raum dagegen weniger. Das habe er in vielen Gesprächen festgestellt. „Uns geht es darum, Missverständnisse auszuräumen und mehr Verständnis zu wecken.“ Das sei nötig, denn vor allem über soziale Netzwerke würden Ängste und Unwahrheiten verbreitet. „Wir müssen weg vom Schwarz-weiß-Denken. Es geht nicht darum, jemanden anzuprangern. Die Initiatoren greifen nicht die Landwirte an.“ Das Gebot der Stunde sei deshalb, den Ansatz des Volksbegehrens nochmals zu erklären und sachlich zu diskutieren. „Es darf sich nicht etwas hochschaukeln, was so nicht in dem Gesetzesentwurf steht“, findet Thomas Hümmer.

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