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Müll
21.08.2018

Wann Möbel und Kleidung zum Elektroschrott kommen

Leuchtende Turnschuhe gehören ab sofort in den Elektroschrott.
Foto: dpa

Was Verbraucher beachten müssen, sobald elektrische oder elektronische Teile fest verbaut sind

Ab sofort zählen viele defekte Gebrauchsgegenstände in den Elektroschrott. Hintergrund ist eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die einige Änderungen für Verbraucher mit sich bringen.

Unter Elektroschrott fallen nicht mehr nur elektrische und elektronischen Haushaltsgeräte, sondern ab sofort auch ausgediente Möbel, Möbelteile oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen. Dazu gehören etwa Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung, blinkende Sportschuhe, elektrisch beheizte Handschuhe oder elektrisch verstellbare Fernsehsessel. Ist dagegen die Beleuchtungsleiste am Wohnzimmerschrank nur angeschraubt, muss nicht gleich der komplette Schrank speziell entsorgt werden. Alle elektronischen Teile müssen künftig gesondert gesammelt und an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

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