Was ändert das Pflegestärkungsgesetz?
Im Januar ist eine neue Regelung in Kraft getreten. Der Pflegestützpunkt des Landkreises berät Pflegebedürftige und Pflegende, was sie konkret bedeutet. Auch wir haben nachgefragt.
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz sind die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ausgeweitet worden. Es ist zwar bereits am 1. Januar in Kraft getreten, doch vielen Betroffenen ist immer noch nicht ganz klar, was diese neuen Regelungen genau für sie bedeuten. Wir haben mit Christian Kutz, dem Leiter des Pflegestützpunktes im Neuburger Geriatriezentrum und Sachgebietsleiter Senioren und Betreuung im Landratsamt, darüber gesprochen.
Herr Kutz, was hat sich durch das Pflegestärkungsgesetz geändert?
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