Wem gehört die „Madonna“?
Ex-Sprintstar Armin Hary und ein Galerist einigen sich nach einem zähen Streit vor Gericht auf einen Vergleich. Es geht um ein Bild. Ist es ein echter da Vinci?
Es ist ein längeres Rennen, das der frühere Sprint-Olympiasieger Armin Hary (100 Meter, Rom 1960) und das Galeristenpaar Bubenik aus Pfaffenhofen/Ilm vor verschiedenen Gerichten des Freistaats austragen. Zu gewinnen ist dabei keine Goldmedaille. Dafür allerdings ein Gemälde, möglicherweise ein echter Leonardo da Vinci, möglicherweise sehr viel Geld wert. Die hinter dem sehr vielschichtig gelagerten Rechtsstreit stehende Frage erscheint einfach: Wem gehört das Gemäldefragment, die „Verkündungsmadonna“?
Landgericht Ingolstadt hatte Hary recht gegeben
Die Antwort darauf ist es allerdings nicht. Denn die Auseinandersetzung geht schon seit Jahrzehnten. Juristische Langstrecke. Nun allerdings haben die Streitenden eine Ziellinie überquert und sich auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte das Oberlandesgericht München (OLG) auf Anfrage mit. Über den Inhalt dieses Vergleiches sei allerdings Stillschweigen vereinbart worden. Zuletzt, seit vergangenem Jahr, hatte sich der 21. Senat des OLG mit der Angelegenheit befasst. Davor war das Landgericht Ingolstadt zuständig. Das hatte Hary recht gegeben, wohingegen die Galeristen Rechtsmittel eingelegt hatten.
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