Wertstoffhöfe: Das sind die aktuellen Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden ausgeweitet. Ein Überblick über die Gemeinden im Landkreis.
- Neuburg, Sehensander Weg: Montag, Dienstag und Donnerstag von 16 bis 19 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag und am Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Neuburg-Bittenbrunn: Mittwoch von 16 bis 19 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Sudetenlandstraße Neuburg: Montag, Mittwoch und Freitag von 16 bis 19 Uhr sowie am Samstag, von 9 bis 12 Uhr
- Schrobenhausen-Steingriff: dienstags, mittwochs und freitags von 16 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr
- Schrobenhausen-Mühlried: Mittwoch von 16 bis 19 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Kompostanlage Königslachen: montags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr
- Burgheim, Ehekirchen und Gachenbach-Weilach: Mittwoch von 17 bis 19 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Berg im Gau, Bergheim, Brunnen, Königsmoos-Klingsmoos, Langenmosen, Rohrenfels und Karlskron: samstags von 9 bis 12 Uhr (in Karlskron derzeit nur alle 14 Tage)
- Rennertshofen-Hatzenhofen: Freitag von 13 bis 17 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Karlshuld: dienstags von 16 bis 18 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr
- Oberhausen-Unterhausen: mittwochs von 17 bis 19 Uhr
- Aresing: Montag von 17 bis 19 Uhr sowie Samstag von 9 bis 12 Uhr
- Waidhofen und Weichering: dienstags von 17 bis 19 Uhr
Ausgenommen von der Annahme ist Bauschutt in einer Abgabemenge von mehr als 200 Liter. Alle anderen Abfallarten werden im bisherigen Umfang angenommen und abgerechnet. Zudem bieten die Wertstoffhöfe und die Kompostanlage Königslachen wieder einen Kompostverkauf an.
Die Landkreisbetriebe bitten die Bürger, die Wertstoffhöfe aktuell nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Abstandsvorschriften sei mit Wartezeiten zu rechnen. Es wird daher dringend darum gebeten, die gesamten Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen und die Höfe nicht vor Öffnung anzufahren. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. (nr)
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