Wie alt ist Yusra Yusuf?
Der Fall einer Äthiopierin zeigt, wie schwer sich Behörden tun, das Alter von Flüchtlingen zu bestimmen. Sie sagt, sie sei 17. Doch man glaubt ihr nicht.
Darf eine Asylbewerberin abgeschoben werden, die angibt, 17 Jahre alt zu sein, deren tatsächliches Alter aber nie festgestellt werden konnte? In Yusra Yusufs Fall ist nun genau das geschehen. Die junge Frau, die zuletzt in Eichstätter Abschiebehaft saß, wurde am Donnerstag in den Morgenstunden von der Polizei abgeholt und in einen Flieger Richtung Äthiopien gesetzt. Da Yusra sich in der Vergangenheit schon heftig gegen eine Abschiebung gewehrt hatte, panisch schrie und ein Pilot sich Anfang Dezember geweigert hatte, die junge Frau in seinem Flugzeug mitzunehmen, hatten die Behörden für die Abschiebung nun extra ein Kleinflugzeug gechartert.
Neben Polizisten und einem Dolmetscher sollte auch ein Arzt mitfliegen, wie Loulou Kinski vom Münchner Flüchtlingsrat erklärte. Für sie ist dieses harte Vorgehen schwer nachzuvollziehen „Das ist doch absolut unverhältnismäßig“, sagte sie im Hinblick auf die Kosten für den Charter-Flug. Kinski glaubt, dass hier wohl ein Exempel statuiert werden sollte: Die Politik wolle so deutlich machen, dass man bei Flüchtlingen, die mit gefälschtem Pass nach Deutschland einreisten, konsequent vorgehen werde. Überhaupt wirft der Fall viele Fragen auf. Denn Yusra beteuerte bis zum Schluss, sie sei minderjährig. Davon waren auch lange Zeit die Behörden überzeugt, bis sich das Blatt für die junge Frau zum Negativen gewendet hat. Denn es war ein gefälschter Pass aufgetaucht.
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