Wie soll sich Königsmoos weiterentwickeln?
Ein Planungsbüro soll diese Frage klären. Gibt es bald einen Verbrauchermarkt an der Ingolstädter Straße?
Wie soll sich Königsmoos mit seinen lang gezogenen Straßen in den nächsten Jahren baulich weiterentwickeln? Um diese Frage zu klären, will die Gemeinde ein Planungsbüro beauftragen, das dazu mit juristischer Unterstützung durch einen Fachanwalt einen „Rahmenplan“ aufstellen soll.
Vonseiten des Innenministeriums sind wegen der modellhaften Planung und Forschung Zuschüsse in Aussicht gestellt worden. Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss für die Untersuchung zur weiteren Siedlungsentwicklung und Sicherstellung der Finanzierung gefasst. Ebenso einstimmig haben die Räte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ in Stengelheim samt Änderung des Flächennutzungsplanes abgesegnet. Dort will in der Ingolstädter Straße ein Investor einen Verbrauchermarkt errichten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.