Wo es in der Region eine Maskenpflicht für Grundschüler gibt
Plus In Ingolstadt und Pfaffenhofen müssen Grundschüler einen Mundschutz im Unterricht tragen, in Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt dagegen nicht. Doch das könnte sich womöglich ändern.
Eigentlich ist die Regelung klar: Übersteigt der Inzidenzwert die Marke von 50 bei den Corona-Infektionen innerhalb einer Woche – gerechnet auf 100.000 Einwohner – dann gilt in Bayern Maskenpflicht für alle Schüler im Unterricht. Auch an den Grundschulen. Doch blickt man auf die Region, zeigt sich ein Flickenteppich: In Neuburg-Schrobenhausen (Inzidenzwert bei 111) und im Kreis Eichstätt (Inzidenzwert bei 62,5) können die Grundschüler noch ohne Mund-Nasen-Schutz im Klassenzimmer lernen, in Ingolstadt (Inzidenz 101,9) und im Kreis Pfaffenhofen (Inzidenz bei 86,6) geht auch bei den jüngsten Schülern nichts mehr ohne Maske. Doch wie kann es sein, dass die Schüler in Weichering keine Maske tragen müssen, ein paar Kilometer weiter in Zuchering ist sie aber vorgeschrieben? Geht es nach der Staatsregierung, soll sich das aber bald ändern. Denn möchten Landkreise eine Ausnahme machen, müssen sie diese nun bei der Bezirksregierung beantragen und dann auch genehmigen lassen. So ist der aktuelle Stand in der Region – der sich allerdings bei veränderten Infektionszahlen wieder schnell ändern kann.
In Ingolstadt müssen Grundschüler weiterhin eine Maske tragen
Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf wollte auf Bitten einiger Eltern die Maskenpflicht auf den Prüfstand stellen lassen. Doch Kritik kam sofort auf. Angesichts der steigenden Fallzahlen sei es unverantwortlich, die Maskenpflicht an Grundschulen wieder abzuschaffen, so der Tenor. Auch seitens der Schul- und Gesundheitsbehörden riet man von Lockerungen ab. Also blieb alles beim Alten. Der Grund: Die Stadt will verhindern, dass die Klassen wieder geteilt und im Schichtbetrieb unterrichtet werden müssen, wie es vor den Sommerferien bereits der Fall war. Die Koordinierungsgruppe Corona hat als wichtige Voraussetzung dafür gesehen, dass auch an Grundschulen die Maskenpflicht bestehen bleibt. Hinzu kommen auch andere Quarantäneregelungen. Haben ein Infizierter und seine Kontaktpersonen durchgehend eine Maske getragen, dann muss keiner der Kontakte mehr in Quarantäne und die Kinder können weiter zur Schule gehen, heißt es vonseiten der Stadt.
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