Wohin im Notfall?
Eine Frau von einem Notdienst habenden Zahnarzt in Schrobenhausen abgewiesen worden sein. Der Grund dafür und was Neuburger Ärzte dazu sagen.
Mal angenommen, eine Frau hat Zahnbeschwerden. Sie will zum Arzt, doch der hat zu – es ist Sonntag. Nun macht sie sich im Notdienstverzeichnis auf die Suche nach dem nächstgelegenen Mediziner, wird fündig und fährt dorthin. Der Arzt aber schickt die Betroffene mit der Erklärung weiter, sie stamme nicht aus dem Einzugsgebiet und so sei er nicht für sie zuständig. Ein ernüchterndes Erlebnis, das sich in Schrobenhausen vor Kurzem so abgespielt haben soll.
Die Patientin, die eigentlich aus Pöttmes kommt, pendelt an diesem Tag im Januar weiter zu einem Arzt nach Obergriesbach. Dieser Arzt nimmt sich ihrer Zahnbeschwerden schließlich an. Von Pöttmes aus gesehen, liegt Obergriesbach je nach gewählter Route gut zehn Kilometer weiter weg als Schrobenhausen im Nachbarlandkreis. Ob die Patientin gleich in die Gemeinde südwestlich von Aichach hätte fahren müssen? „Nein“, sagt Leo Hofmeier, Pressesprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). „Selbstverständlich kann jeder Schmerzpatient den nächstgelegenen zahnärztlichen Notdienst aufsuchen“, klärt dieser in einer schriftlichen Stellungnahme auf. Dies sei zum Beispiel dann ganz wichtig, sagt Hofmeier, wenn ein Mensch auf Reisen Zahnprobleme bekommt. Der Kassenarzt dürfe ihn im Notdienst nicht abweisen, nur weil er nicht in seinem Bereich wohnt. Auch Neuburgs Zahnärztesprecher Dr. Michael Schmiz betont, dass die Behandlungspflicht unabhängig von Herkunft und Wohnort des Betroffenen besteht: „Es ist ganz gleich, woher der Patient kommt. Seine Schmerzen müssen behandelt werden.“ Kommt ein Arzt seiner Behandlungspflicht dagegen nicht nach, kann das laut KZVB disziplinarrechtliche Konsequenzen haben wie eine Verwarnung oder ein Bußgeld.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.