Wolfgang Putz: Der "Anwalt der Sterbenden" kommt nach Neuburg
Plus Wolfgang Putz aus München hält am 8. April auf Einladung des Hospizvereins einen Vortrag in Neuburg. Warum der Rechtsanwalt selbst schon einmal als Angeklagter vor Gericht gestanden ist.
2008 rät Wolfgang Putz einer Frau, die Magensonde durchzuschneiden, mit der ihre Mutter ernährt wird. Seit fünf Jahren liegt die 77-Jährige zu diesem Zeitpunkt im Wachkoma und ihre Tochter kann sie nicht mehr leiden sehen. Vom Landgericht Fulda wird der Rechtsanwalt aus München wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das lässt sich Putz aber nicht gefallen. Und tatsächlich: Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht ihn 2010 frei, klärt in einem wichtigen Grundsatzurteil schwierige Rechtsfragen um palliativmedizinische Entscheidungen und stärkt damit das Recht auf menschenwürdiges Sterben. Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf Grundlage des Patientenwillens ist seitdem nicht mehr strafbar, entschied der BGH damals. Das Gericht schuf damit Rechtsklarheit für Ärzte und Betreuer im Umgang mit unheilbaren und im Koma liegenden Patienten.
Wolfgang Putz setzt sich für ein Sterben in Würde ein
Zu verdanken ist dies nicht zuletzt Wolfgang Putz. Er wird als „Anwalt der Sterbenden“ bezeichnet und setzt sich für ein Sterben in Würde ein. So wie 2008 für die 77-jährige Frau. Am 8. April hält er im Kolpinghaus in Neuburg einen Vortrag, in dem er mit zahlreichen Beispielen die Zuhörer vor allem auch darauf hinweisen möchte, welch große Bedeutung eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht haben.
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