Zeuge im Fall Rupp muss wegen Falschaussage vor Gericht
Schrotthändler wird angeklagt, weil er Polizeibeamte schwer beschuldigte
Das Gerichtsverfahren im Fall Rupp hat für einen der Zeugen ein juristisches Nachspiel. Gegen den Schrotthändler, der im Wiederaufnahmeprozess im vergangenen Jahr in Landshut die Polizeibeamten beschuldigt hatte, ihn mit einer Waffe am Kopf zu einer Aussage genötigt zu haben, wurde nun Anklage erhoben. Er muss sich vor dem Amtsgericht Landshut wegen falscher uneidlicher Aussage in Tateinheit mit falscher Verdächtigung verantworten.
Der Schrotthändler aus dem Donaumoos hatte am 15. November 2010 im Zeugenstand angegeben, die Kripobeamten hätten ihn während einer Vernehmung mit einer Dienstpistole bedroht. Damit hätten sie ihn zu dem Geständnis bringen wollen, dass er den Mercedes des damals vermissten Rudolf Rupp verschrottet hatte. Der Landwirt saß in diesem Zusammenhang fünf Monate in Untersuchungshaft.
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