Insgesamt 1268 Personen standen Ende 2024 (Vorjahr: 1335) im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Das hat die Betreuungsbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt mitgeteilt.
Das Amtsgericht bestellt einen Betreuer
Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, eine Person, ein sogenannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht), heißt es in der Mitteilung.
Die Betreuungsbehörde am Landratsamt unterstützt dieses im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Erstellung eines Sozialgutachtens einschließlich des Betreuervorschlags als Entscheidungsvoraussetzung für das Betreuungsgericht. Mit 617 Sachverhaltsermittlungen im letzten Jahr befinden sich diese weiter auf einem hohen Niveau (577 im Jahr 2023, 611 im Jahr 2022).
Wenn sich niemand aus der Familie findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt
Laut Betreuungsbehörde wird bei der Auswahl der Betreuer versucht, möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner oder Kinder, diese Aufgabe. Nur, wenn sich keine geeignete ehrenamtliche Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Das Landratsamt rät dazu, rechtzeitig für eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht zu sorgen, um im Fall des Falles eine rechtliche Betreuung vermeiden zu können. (AZ)
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