Nach der vorübergehenden Schließung der Führerscheinstelle in Schrobenhausen wird ab Montag, 24. Februar, der Dienstbetrieb in der neu eröffneten Dienststelle in der Georg-Alber-Straße 27 in Schrobenhausen nun auch im Bereich Fahrerlaubnis wiederaufgenommen. Das Ziel war bereits bei der Schließung klar – Wiedereröffnung so bald wie möglich. Den genauen Zeitpunkt hatte man seitens des Landratsamtes naturgemäß nicht konkret vorhersagen können.
Nach wie vor ist für die persönliche Vorsprache in Schrobenhausen ein Termin erforderlich
„Nichts wäre fataler gewesen, als wieder zu öffnen, ohne einen ordentlichen Dienstbetrieb gewährleisten zu können“, berichtet Bernd Walter, Sachgebietsleiter der Verkehrsbehörde. „Nun können wir jedoch den 24. Februar als Eröffnungstag bekannt geben. Es ist zwar weiterhin nicht alles wie vor 2024, aber wir sind auf einem guten Weg dorthin.“ Auch nach Wiederaufnahme des Dienstbetriebs ist für die persönliche Vorsprache ein Termin erforderlich. Die Online-Terminbuchung für Schrobenhausen wird die nächsten Tage freigegeben. Wer bereits einen Termin in Neuburg gebucht hat, sich aber nun für einen Termin in Schrobenhausen einbucht, wird gebeten, den nicht mehr benötigten Termin wieder freizugeben.
Die reinen Aushändigungen der Führerscheine, die in den vergangenen Wochen in Neuburg bearbeitet wurden, werden aus organisatorischen Gründen vorerst auch noch ausschließlich in Neuburg erfolgen. Sobald wie möglich werden die Aushändigungen aber auch wieder in Schrobenhausen buchbar sein. Grundsätzlich empfiehlt das Landratsamt, bei Antragstellung den Direktversand zu wählen. Der Führerschein wird dann von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt, ein alter Führerschein kann anschließend ans Landratsamt geschickt, einfach eingeworfen oder beim Bürgerservice abgegeben werden. Ein Termin in der Führerscheinstelle ist somit gar nicht mehr notwendig.
Anträge können meist auch ohne Termin eingereicht werden
Generell können fast alle Antragsarten auch ohne Termin eingereicht werden – einfach das jeweilige Formular ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen hinzufügen und diese dem Amt zukommen lassen (Postweg, Abgabe am Bürgerservice oder Einwurf in den Briefkasten, auch in der Dienststelle in Schrobenhausen). Nur bei einer Neuerteilung nach Entzug und für eine Umschreibung ausländischer Führerscheine ist eine persönliche Vorsprache nötig. Die Führerscheinstelle macht noch einmal darauf aufmerksam, dass eine Antragstellung im Fahrerlaubnisrecht sechs Monate im Voraus möglich ist, ohne dabei beispielsweise auf eine Laufzeit der Fahrerlaubnisklasse verzichten zu müssen. Auch der Pflichtumtausch der alten Papier- und Kartenführerscheine kann ganzjährig erfolgen. Hier empfiehlt es sich ebenfalls, rechtzeitig vor Ablauf der Umtauschfrist den Antrag einzureichen. (AZ)
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