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Geflügelpest in Kösching: Was Geflügelhalter jetzt tun müssen

Kösching

Geflügelpest in Kösching: Was Geflügelhalter tun müssen

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    In Kösching gibt es jetzt einen bestätigten Fall von Geflügelpest. Eine Sperrzone muss allerdings nicht eingerichtet werden.
    In Kösching gibt es jetzt einen bestätigten Fall von Geflügelpest. Eine Sperrzone muss allerdings nicht eingerichtet werden. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    In der Gemeine Kösching gibt es einen bestätigten Fall von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt. Das teilt das Landratsamt Eichstätt mit. Es handelt sich um ein Tier aus einer kleinen, gemischten Haltung. Sämtliche zwölf Vögel aus dem Betrieb mussten getötet werden. Der Betrieb selbst ist derzeit zur Reinigung und Desinfektion gesperrt. Seitens der Veterinärverwaltung des Landratsamts Eichstätt wird angenommen, dass das Virus aus der Wildvogelpopulation eingetragen wurde. Sperrzonen oder eine Aufstallungspflicht für andere Geflügelhaltungen mussten nicht angeordnet werden.

    Landratsamt Eichstätt erinnert wegen der Vogelgrippe an Hygienemaßnahmen

    Das Landratsamt erinnert alle Geflügelhalter daran, ihre betrieblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um zu verhindern, dass das Virus in andere Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Dazu gehört, die Ställe vor unbefugtem Zutritt zu sichern, den Besucherverkehr zu beschränken und geeignete Schutzkleidung zu tragen. Ferner sind Schuhe vor Betreten des Stalls zu wechseln oder zu desinfizieren, die Hände zu reinigen sowie Gerätschaften und Fahrzeuge zu säubern, nachdem ein- und ausgestallt und Geflügel transportiert wurde. Zudem empfiehlt das Landratsamt, Futter und Einstreu wildvogelsicher aufzubewahren, sowie das Geflügel nur in geschützten Stallbereichen zu füttern und mit Leitungswasser zu tränken anstatt mit Oberflächenwasser. Sollten die Verluste ungewöhnlich hoch sein – also drei oder mehr tote Tiere in 24 Stunden in kleinen Haltungen unter 100 Tieren – ist umgehend ein Tierarzt zu informieren.

    Wegen der Geflügelpest: Tote Wildvögel sollen gemeldet werden

    Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

    Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

    Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der bayerischen Tierseuchenkasse zu melden und entsprechende Beiträge zu zahlen. Wenn dies korrekt erfolgt, werden bestimmte Kosten, etwa für Tierverluste, Tötung und Reinigung und Desinfektion, übernommen. (AZ)

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