Sind die Nachrichten mit den Anwerbeversuchen nachweisbar von einem der Endgeräte von Schahraban K. verschickt worden? Mit dieser Frage musste sich eine IT-Sachverständige des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) auseinandersetzen, während die anderen Beteiligten im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess eine Sommerpause einlegten. An Verhandlungstag 40 berichtet die Expertin nun über ihre Erkenntnisse. Der Plan, den die Verteidiger der Hauptangeklagten mit diesem Beweisantrag verfolgt haben, scheint aufzugehen. Entlastet wird Schahraban K. dennoch nicht aus Sicht der Staatsanwaltschaft.
Ingolstadt
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