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  3. Ingolstadt/Schrobenhausen: Landgericht: Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

Ingolstadt/Schrobenhausen
18.08.2022

Landgericht: Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

Am Landgericht Ingolstadt wurde ein Urteil im Schrobenhausener Vergewaltigungsfall gesprochen.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Plus Ein Mann hat eine Frau in Schrobenhausen sexuell missbraucht. Er gestand die Tat, dennoch war die Höhe des Strafmaßes in Ingolstadt nicht einfach zu bestimmen.

Unter Tränen entschuldigte sich der 28-Jährige am Mittwoch bei seinem nicht anwesenden Opfer. Er hätte im Vorfeld keine bösen Absichten gehabt und keine solchen Schäden hinterlassen wollen, übersetzte der Dolmetscher am Ingolstädter Landgericht für den Angeklagten. Der 28-Jährige hatte schon zum Prozessauftakt Mitte Juli gestanden, dass er eine 30-jährige Frau in der Nacht vom 18. auf den 19. September vergangenen Jahres in Schrobenhausen auf öffentlicher Straße vergewaltigt habe. Hinzu kam, dass eine DNA-Spur keine Zweifel an seiner Tat ließ. Insofern war der Schuldspruch am Mittwoch wenig überraschend. Unklar war allerdings, wie hoch die Freiheitsstrafe ausfallen würde. Denn inwieweit der Angeklagte Gewalt angewendet oder lediglich die Situation einer Frau, die sich nicht ausdrücklich wehrte, ausgenutzt hatte, darüber waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis zuletzt uneinig. Passten doch die Beschreibungen der Frau so gar nicht nicht zum Aussehen des Mannes auf der Anklagebank. Zudem soll Alkohol eine Rolle gespielt haben.

Vergewaltigung in Schrobenhausen: Aussagen widersprüchlich

Die 30-Jährige war in der Tatnacht in Schrobenhausen mit ihrer Schwester auf Kneipentour gewesen. Eine Sachverständige hatte an einem früheren Verhandlungstermin von einer mittelgradigen Berauschung gesprochen. Zwischen 3 und 4 Uhr nachts wollte die junge Frau nach Hause gehen. Da sie dringend auf die Toilette musste, kauerte sie sich zwischen zwei Autos. Doch was passierte dann? Die Frau versicherte in mehreren Vernehmungen, sie sei schon wieder angezogen gewesen, als zwei Männer, einer davon hell- und einer sehr dunkelhäutig, kamen und der dunkelhäutige sie zu Boden brachte und ihr die Hose bis zu den Knien herunterzog. Der Angeklagte, ein lediglich etwas dunklerer Hauttyp, behauptete dagegen vor Gericht, er habe die Frau bereits halbnackt auf der Straße liegend vorgefunden und diese Situation – möglicherweise aufgrund hohen Alkoholkonsums oder kultureller Unterschiede – falsch interpretiert.

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