Vergewaltigungsprozess: Wie eine DNA-Spur Licht ins Dunkel bringt
Plus Vor dem Landgericht in Ingolstadt muss sich ein Mann verantworten, dem die Vergewaltigung einer Frau in Schrobenhausen vorgeworfen wird. Die DNA-Spuren sind ziemlich eindeutig.
Das Landgericht in Ingolstadt versucht weiterhin, alle Details rund um eine Vergewaltigung in Schrobenhausen im September vergangenen Jahres zu klären. Eine heute 30-Jährige war damals nach einer Kneipentour von einem Unbekannten mitten in der Stadt in einer dunklen Gasse vergewaltigt worden. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann aus Afghanistan. Er soll die Tat begangen haben.
DNA-Abgleich: Eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit spricht für den Angeklagten
Weniger als 1:30.000.000.000 – so hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei der DNA-Spuren, die die Polizei und Ärzte nach der Tat sichern konnten, nicht vom Angeklagten stammen. Von einem „gigantischen Wert“ sprach deshalb auch eine Sachverständige der Rechtsmedizin bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch. Es gebe aller Wahrscheinlichkeit nach keinen anderen Menschen auf der Welt, der das gleich DNA-Muster aufweise, erklärte die Professorin. Zumindest, wenn es keinen eineiigen Zwilling gebe. Und auch weitere DNA-Spuren, die in der Rechtsmedizin zumindest teilweise ausgewertet werden konnten, weisen Wahrscheinlichkeitswerte im Bereich von eins zu mehreren Millionen auf. Diese Werte klammern allerdings männliche Verwandte des Angeklagten aus.
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