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Ingolstadt: Försterehefrau bringt gefrorene Gans als Beweismittel mit vor Gericht

Ingolstadt/Neuburg-Schrobenhausen

Försterehefrau bringt gefrorene Gans mit vor Gericht

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    Vor dem Landgericht Ingolstadt musste sich ein ehemaliger Förster verantworten, weil er eine Graugans für einen "Ludenplatz" mit einer Kugel getötet haben und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll.
    Vor dem Landgericht Ingolstadt musste sich ein ehemaliger Förster verantworten, weil er eine Graugans für einen "Ludenplatz" mit einer Kugel getötet haben und somit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben soll. Foto: Winfried Rein (Symbolbild)

    Ein ehemaliger Förster sollte in einem Jagdrevier im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Dezember 2024 eine Graugans erschossen haben. Und zwar ausschließlich zu dem Zweck, mit dem Tier einen sogenannten Ludenplatz einzurichten, also einen Anlockplatz für Raubwild. Sprich: Die Graugans sollte dem heute 73-Jährigen als Lockvogel für die weitere Jagd dienen. Dieses Vorgehen beziehungsweise diese Nutzung verstößt gegen das Tierschutzgesetz, denn die Tötung war damit nicht von einem „vernünftigen Grund“ im Sinne des Gesetzes gedeckt. Deshalb hatte das Amtsgericht Neuburg im Juli 2025 gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen.

    Landgericht Ingolstadt sieht keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

    Gegen diesen Strafbefehl hat der Beschuldigte allerdings Einspruch eingelegt. Am Amtsgericht fand er jedoch keine Gnade. Nun landete das Verfahren vor dem Landgericht Ingolstadt. In einem kurzen Prozess stellte sich am Donnerstagvormittag heraus, dass der 73-Jährige und seine Frau die Graugans anscheinend doch teilweise auch verspeist haben beziehungsweise verspeisen wollten. Wie auf Fotos zu sehen war, fehlte der Gans eine Keule. Zudem hatte die Ehefrau des ehemaligen Försters - sozusagen als Beweismittel - eingefrorenes Fleisch der Graugans dabei, wie der Verteidiger sagte. Dementsprechend sollte das Tier also nicht nur als Lockvogel dienen, wie der Vorwurf ursprünglich lautete. Wurde das Tier gegessen, stelle der Tatbestand keinen Verstoß mehr gegen das Tierschutzgesetz dar, erklärte der Richter.

    Um das Verfahren abzukürzen, und weil, es „nahezu ausgeschlossen“ sei, dass der Angeklagte wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt werden würde, stellte der Richter das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Dies ist zwar kein Freispruch, doch damit entfällt für den 73-Jährigen immerhin die Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 55 Euro (825 Euro), die er gemäß Strafbefehl und erstinstanzlichem Urteil des Neuburger Amtsgerichts hätte zahlen müssen. Der Jäger und seine Frau, die nervös vor dem Gerichtssaal gewartet hatte, konnten aufatmen.

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