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Mann vergewaltigt Mädchen (12) in Asylunterkunft: Geständnis vor Landgericht Ingolstadt

Neuburg/Ingolstadt

Zwölfjährige wird nach Vergewaltigung schwanger: Täter muss mehrere Jahre in Haft

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    Bis Oktober 2021 wurde die Lassigny-Kaserne in Neuburg hauptsächlich als Asylbewerberunterkunft genutzt. Dort soll sexueller Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens stattgefunden haben.
    Bis Oktober 2021 wurde die Lassigny-Kaserne in Neuburg hauptsächlich als Asylbewerberunterkunft genutzt. Dort soll sexueller Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens stattgefunden haben. Foto: Bastian Sünkel (Archiv)

    Sie war noch ein Kind. Doch darauf nahm er keine Rücksicht. Stattdessen bat er sie zu sich und sperrte die Tür zu. Im Sommer 2018 hat ein damals 28-Jähriger in seinem Zimmer in der Asylbewerberunterkunft in Neuburg ein zwölfjähriges Mädchen sexuell missbraucht und vergewaltigt. Nun musste sich der Mann aus Nigeria vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten – und gab schnell alles zu.

    Laut Staatsanwaltschaft trug sich der Fall im Juni oder Juli vor acht Jahren zu. Der Angeklagte habe gegen den „ausdrücklich erklärten Widerwillen“ des Mädchens gehandelt, betonte der Staatsanwalt. Besonders tragisch: Durch die Vergewaltigung wurde die Zwölfjährige schwanger. Wie ein Polizeibeamter aussagte, ließ sie das Baby, ebenfalls ein Mädchen, abtreiben. Ein Vaterschaftstest überführte den Angeklagten, dieser hielt sich aber mittlerweile in Italien auf und war zunächst nicht auffindbar. Erst im Dezember 2025 wurde er verhaftet, als bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag.

    Vergewaltigung in Neuburger Asylbewerberunterkunft: Angeklagter zeigt Reue

    Der heute 36-Jährige zeigte sich vor Gericht reumütig. Den Blick hielt er gesenkt, sprach mit dünner Stimme. Über seinen Verteidiger gab er ein Geständnis ab und ließ erklären, dass die Tat ein „großer Fehler“ gewesen sei und es ihm leidtue. Er habe mit dem Mädchen, das auch aus Nigeria stammt, immer wieder Kontakt gehabt, es habe ihm Deutsch beigebracht. An jenem Tag hatte er Alkohol getrunken. Damit habe er erst in Deutschland angefangen, weil er so frustriert von seiner Situation in der Gemeinschaftsunterkunft gewesen sei, die sich 2018 noch in der Lassigny-Kaserne in der Donauwörtherstraße befand. Er durfte nicht arbeiten, jeder Tag sei gleich gewesen, beschrieb er die Lage. Sein Asylantrag war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelehnt, doch er hatte dagegen geklagt und war somit noch in Deutschland geduldet. Wie der 36-Jährige erzählte, sei er in seiner Heimat von seiner Großmutter aufgezogen worden. Seine Mutter habe er nie kennengelernt und auch sein Vater sei früh gestorben. Insbesondere wegen Problemen mit seinen Augen sei er nach Deutschland gegangen.

    Das Mädchen, inzwischen eine Frau von 20 Jahren, erschien am Montag nicht vor Gericht. Stattdessen erzählte der Ermittlungsrichter, der das Mädchen einst vernommen hatte, als Zeuge von der damaligen Aussage. Es sei sofort klar gewesen, dass eine Straftat vorlag, weil das Mädchen auf keine legale Weise schwanger geworden sein konnte. Zur Erklärung: Sex mit unter 14-Jährigen ist immer strafbar, selbst wenn diese damit einverstanden sind. Das Mädchen habe erzählt, dass der Angeklagte es in sein Zimmer gerufen und dann ausgezogen habe. Sie wollte den Mann wegstoßen und habe „Nein, nein“ gesagt, doch er ließ nicht ab. Nach dem Geschlechtsverkehr soll er noch zu der Zwölfjährigen gesagt haben, sie solle ihrer Mutter nichts verraten, sonst mache er etwas Schlechtes. Als jedoch die Periode des Mädchens ausblieb, musste es zum Arzt und die Tat flog auf.

    Der Verteidiger des Nigerianers forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren, die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und vier Monate. Der Vorsitzende Richter Martin Sokoll verurteilte den nicht vorbestraften 36-Jährigen zu fünf Jahren Gefängnis, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung erzählte der Richter die Geschichte zweier Menschen, die auf ein besseres Leben hoffen und sich in der Neuburger Flüchtlingsunterkunft begegnen, wo sie zum Warten und zur Untätigkeit verdammt sind. Vor diesem Hintergrund sei die Tat zu sehen. Das angesichts der Schwere des Verbrechens recht milde wirkende Urteil begründete Sokoll vor allem damit, dass der Angeklagte vollumfänglich geständig gewesen sei und sogar eingeräumt habe, dass die Tat gegen den Willen des Opfers geschehen war. Außerdem zeige der 36-Jährige Reue und sei möglicherweise alkoholbedingt enthemmt gewesen.

    Vergewaltigungen passieren am häufigsten in der eigenen Familie

    Dieser Fall ist nicht der erste sexuelle Übergriff in einer Neuburger Asylbewerberunterkunft. Im Januar 2025 wurde ein 45-Jähriger vor dem Amtsgericht Neuburg schuldig gesprochen, da er einer Sechsjährigen mindestens einen Zungenkuss gegeben hatte. 2017 stand ein 25-jähriger Asylbewerber in Neuburg vor Gericht, weil ihm vorgeworfen wurde, in der Gemeinschaftsunterkunft eine Siebenjährige missbraucht zu haben. Auch aus anderen Asylbewerberunterkünften sind solche Fälle bekannt. Statistisch gesehen, passieren Vergewaltigungen aber in der gesamten Gesellschaft und am häufigsten im sozialen Nahfeld, also in der Familie oder im Verwandtenkreis. Die Opfer sind meist weiblich.

    In Deutschland gibt es verschiedene Angebote für Betroffene sexueller Gewalt, zum Beispiel das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800/2255530) und das Opfer-Telefon des Weissen Rings (116 006; täglich 7 bis 22 Uhr).

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