Im Dezember vergangenen Jahres beschloss der bayerische Ministerrat, dass alle Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen haben, für eine Dauer von bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkflächen parken. Die neue Regelung gilt ab diesem Dienstag, 1. April, bayernweit und ist vorerst bis Ende 2026 befristet. Auch in Neuburg greift die Regel auf den öffentlich bewirtschafteten Parkflächen. Betroffene Fahrzeughalter müssen lediglich eine Parkscheibe mit eingestelltem Beginn der Parkdauer deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegen, teilt die Stadt mit.
Höchstparkdauer eines öffentlichen Parkplatzes bleibt bestehen
Wichtig ist trotz der landesweiten Änderung, dass die zulässige Höchstparkdauer eines öffentlichen Parkplatzes dadurch nicht außer Kraft gesetzt wird und weniger als drei Stunden betragen kann. Es gibt in Neuburg einige Bereiche, die eine Höchstparkdauer von ein oder zwei Stunden angeben. Diese darf dann laut Stadt auch von einem E-Fahrzeug nicht überschritten werden.
Bei einem Parkvorgang, der über die drei Stunden hinausgeht, besteht demnach die Möglichkeit, Parkscheibe und Parkticket zu kombinieren – auch bei der Nutzung von Parkster. Die Dauer des Parktickets wird zu den drei Stunden Gebührenbefreiung hinzuaddiert. Für das mit Schranken versehene Parkhaus der Stadtwerke an der Grünauer Straße gilt die Bevorzugung nicht. Hier ist auch mit E-Kennzeichen der übliche Parktarif gemäß Aushang zu entrichten.
In Neuburg gibt es den Himmelblauen Samstag
Hinweise zur neuen Regelung finden sich an allen Parkautomaten, auf www.neuburg-donau.de im Bereich „Parken“ sowie in der Parkster-App unter „Parkgebühren und Bereichsinformationen“.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in Neuburg seit vielen Jahren den Himmelblauen Samstag gibt, der ein kostenfreies Parken bis zu drei Stunden ermöglicht. Damit parken in Neuburg an 52 Samstagen pro Jahr alle Fahrzeuge drei Stunden gebührenfrei. (AZ)
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