Prozess um Vorteilsnahme: Wer lügt beim Eintrittskarten-Schwindel?
Plus In einer kleinen Gemeinde bekommt eine Rathausangestellte zwei Eintrittskarten für eine Veranstaltung. Hat sie dafür bezahlt oder will eine Kollegin sie anschwärzen?
Am Ende fließen Tränen und die Emotionen schwappen über. "Alles Lug und Trug!", macht die Angeklagte unter erstickter Stimme ihrem Ärger Luft. Sie zieht ihre Jacke an und will noch vor der Urteilsverkündung den Gerichtssaal in Neuburg verlassen. Die Vorwürfe, die man ihr macht, will sie sich nicht länger anhören. Sie habe nichts Falsches, nichts Verwerfliches getan, sagt sie immer wieder. Nur mit Mühe kann ihre Rechtsanwältin sie beruhigen und sie zum Bleiben überreden. Den eindringlichen Rat von Richter Christian Veh, ihren Einspruch gegen den Vorwurf der Vorteilsnahme zurückzunehmen, lehnt sie am Ende aber vehement ab. Denn jene Zeugin, die nach Ansicht des Richters ihre Aussage zweifelsfrei als falsch widerlegt hätte, habe nicht die Wahrheit gesagt – "das schwöre ich".
An diesem Mittwochnachmittag sitzen zwei Angeklagte vor Richter Veh: eine 51-jährige Verwaltungsangestellte und ein 34-jähriger Eventmanager. Beide haben im Sommer 2021 wegen einer Veranstaltung in einer kleinen Gemeinde im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen miteinander zu tun. Er organisiert das Fest, sie stellt die dafür notwendige Gestattung der Gemeinde aus. Als er die fertigen Unterlagen im Rathaus abholt, habe der Veranstalter der Angestellten zwei Eintrittskarten auf ihre Bitte hin mitgebracht. Den Eintrittspreis von 100 Euro habe sie ihm bar in einem Umschlag gegeben, er habe dafür eine Quittung ausgestellt. Ein völlig harmloser und an sich korrekter Vorgang, den beide unisono beschreiben. Wäre da nicht eine Kollegin, die das Aufeinandertreffen aus einem anderen Blickwinkel sah.
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