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  3. Neuburg-Schrobenhausen: Landrat fordert "praxisnahe Regelungen" für Umgang mit dem Wolf

Neuburg-Schrobenhausen
12.09.2023

Landrat fordert "praxisnahe Regelungen" für Umgang mit dem Wolf

Wie geht der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit den jüngsten Wolfsvorfällen um? Diese Frage wollen die zuständigen Behörden und Verbände jetzt klären.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Landrat Peter von der Grün fordert klare Regelungen zum Umgang mit dem Wolf. Information, Aufklärung und Austausch am runden Tisch des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Der Wolf ist in der Region angekommen, wie aktuelle Sichtungen und Risse belegen. So hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) beispielsweise vor Kurzem bestätigt, dass es sich bei einer verendeten Hirschkuh in einem Gehege im Rennertshofener Ortsteil Ammerfeld um einen Wolfsriss handelt, der dem im Landkreis Eichstätt standorttreuen Wolfsrüden zuzuschreiben ist. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen steht mit dem LfU, das für das Wildtiermanagement zuständig ist, und allen weiteren Beteiligten im ständigen Austausch, wie Landrat Peter von der Grün in einer Pressemitteilung betont: „Wir behalten das Geschehen fest im Auge, da insbesondere die Nutztierhalter aber auch Bürgerinnen und Bürger uns ihre Sorgen mitteilen. Wir nehmen diese sehr ernst, denn die öffentliche Sicherheit muss an erster Stelle gewährleistet werden.“

Landrat Peter von der Grün will Fragen zum Wolf mit Sachverständigen klären

Um sich über den Umgang mit dem Wolf auszutauschen, lädt Landrat Peter von der Grün Vertreter aus zuständigen Behörden, Sachverständige sowie Betroffene und Naturschutzorganisationen an einen runden Tisch, der bereits vorbereitet und zeitnah durchgeführt wird. „Ziel ist ein Erfahrungsaustausch und das Klären offener Fragen. Und diese wird es angesichts der derzeitigen unklaren Rechtslage sicher geben. Der Wolf ist jetzt bei uns angekommen und wir brauchen von der EU, von Bund und Freistaat schnelle, eindeutige und praxisnahe Regelungen, wie mit ihm umzugehen ist“, so der Landrat. 

Die derzeit gültige Bayerische Wolfsverordnung sei nicht sehr praktikabel, wie er erklärt: „Beispielsweise ist eine Vergrämung und eine ,Entnahme' zum Schutz der Gesundheit der Menschen unter bestimmten Voraussetzungen dann möglich, wenn sich ein Wolf ,mehrfach' Menschen ,auf unter 30 Meter' annähert. Aber da muss man unter anderem erst mal genetisch nachweisen, dass es sich immer um dasselbe Tier handelt.“ Der Landrat betont, dass der Austausch am runden Tisch sehr wichtig für die Vernetzung und Abstimmung sei. Letztendlich brauche es aber eine Bundeswolfsverordnung, da aktuell ein gesetzliches Instrument fehle, das der Vollzugsbehörde, also der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, praxisnahe Handlungsmöglichkeiten gebe. (AZ)

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