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Neuburg: Schuleinschreibung in Neuburg: Gastantrag nur in Ausnahmefällen

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Schuleinschreibung in Neuburg: Gastantrag nur in Ausnahmefällen

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    Im Herbst beginnt für viele Kinder der Schulalltag, wenn sie in die erste Klasse kommen. Aktuell werden Briefe zum Thema Einschulung versendet.
    Im Herbst beginnt für viele Kinder der Schulalltag, wenn sie in die erste Klasse kommen. Aktuell werden Briefe zum Thema Einschulung versendet. Foto: picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Es ist nicht nur für Kinder, sondern auch für deren Eltern ein großer Schritt: Jedes Jahr bereiten sich zahlreiche Familien auf den ersten Schultag vor. Noch ist dieser einige Monate entfernt, doch bereits jetzt werden die Briefe zur Schuleinschreibung von den Neuburger Bildungseinrichtungen versendet. Für viele Eltern bleibt dabei die ein oder andere Frage offen. Das Neuburger Schulamt erklärt, was jetzt gemacht werden muss und wie die Einteilung erfolgt.

    Selbstverständlich ist es vielen Eltern wichtig, dass das eigene Kind eine Schule mit einem guten Ruf besucht. Die Lehrer sollen gute Pädagogen sein, das Angebot modern und im Idealfall die Klassen nicht zu groß. Wird deswegen eine private Einrichtung als Schule ausgewählt, haben die Eltern freie Entscheidung. Beim Besuch einer staatlichen Grundschule sieht dies anders aus. Denn dort können Eltern nur bedingt entscheiden, welche Einrichtung das eigene Kind besuchen soll. „An den bayerischen Grund- und Mittelschulen gilt das Sprengelprinzip, das heißt Schülerinnen und Schüler einer Grund- oder Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“, erklärt Schulamtsleiter Erich Kraus. Das bedeutet, dass der Wohnort der jeweiligen Familie entscheidet, welcher staatlichen Schule das Kind zugeteilt wird.

    Aktuell erhalten alle Familien mit künftigen Erstklässlern deswegen Briefe von der jeweiligen Grundschule, in deren Einzugsgebiet sie wohnen. Die Daten erhalten sdie Schulen von den Sachaufwandsträgern, also von der Stadt oder der Gemeinde. Wer mit der Zuteilung seines Kindes nicht zufrieden ist, kann einen Gastschulantrag stellen. Kraus weist jedoch darauf hin, dass dieser nur bei zwingenden persönlichen Gründen berücksichtigt werden kann: „Die Entscheidung darüber trifft die Gemeinde, in der die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die beteiligten Schulen werden dazu angehört. Der aufnehmende Schulaufwandsträger muss sein Einvernehmen erteilen, das heißt, er muss zustimmen.“ Und selbst wenn ein Gastantrag gestellt wird, läuft das Einschulungsprocedere an der zugeteilten Sprengelschule, gibt Kraus einen wichtigen Hinweis.

    Schuleinschreibung in Neuburg: Schulamtsleiter Erich Kraus informiert

    Da der Prozess aktuell noch läuft, liegen dem Schulamt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zahlen vor, wie viele Erstklässler im Schuljahr 2025/26 an den Neuburger Schulen an den Start gehen werden. Beim Blick auf die vergangenen fünf Jahre zeichnet sich jedoch ein klarer Trend ab: Es werden Jahr für Jahr mehr Schulanfänger. Während 2020 noch 876 Erstklässler ihre Schultüten packten, waren es 2021 schon 995 Kinder. Die Zahl steigerte sich 2022 auf 996 Kinder, im Jahr 2023 auf 1021 Kinder und 2024 waren es mit 1026 noch einmal mehr Schüler in der ersten Klasse.

    Ob dies bedeutet, dass der seit Jahren beklagte Lehrermangel verschärft wird und ob die Klassengröße angepasst werden muss, kann laut Kraus noch nicht eingeschätzt werden. Er erklärt: „Die Personal- und Lehrerzuteilung der Regierung von Oberbayern erfolgt voraussichtlich im August auf der Basis der zu erwartenden Schülerzahlen im Landkreis an den Grund- und Mittelschulen. Diese Planzahlen melden die Grund- und Mittelschulen dem Schulamt mehrmals im Zeitraum von April bis Juli. Momentan liegen daher dem Staatlichen Schulamt noch keinerlei Planzahlen für das Schuljahr 2025/2026 vor.“ Zumindest dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass die Zahlen sich nicht verringern werden und auch in Neuburg die Lage angespannt bleibt.

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