Der Wahlkampf für die Bundestagswahl hat begonnen, auch in Neuburg. Seit Sonntag lachen einem an vielen Ecken der Stadt die Kandidatinnen und Kandidaten von Plakaten entgegen – und an manchen Stellen hängt die Wahlwerbung auch schon länger. Die Grünen haben bereits am Samstag plakatiert, einen Tag früher also als erlaubt. Das verärgert die Konkurrenz bei der CSU.
Plakatiert werden darf laut dem Ordnungsamt frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag, das war an diesem Sonntag. Auf dem Weg durch Neuburg habe man jedoch bereits am Samstag „überall“ Plakate der Grünen gesehen, beschwert sich CSU-Ortsvorsitzender Matthias Enghuber im Gespräch mit unserer Redaktion. Ihm sei bewusst, dass eine solche Aktion das Wahlergebnis nicht beeinflussen wird. Doch ihm gehe es ums Prinzip. Es sei „schade“ und „enttäuschend“, dass sich nicht alle an die geltenden Regeln halten, so Enghuber. Das Vorgehen der Grünen vergleicht er mit einem Foul im Sport, ihm fehle die Fairness.
Grüne plakatieren in Neuburg einen Tag zu früh
Als der Vorgang am Montag bekannt wurde, habe man unverzüglich Kontakt mit den Grünen aufgenommen, berichtet Birgit Peter-Fest, Leiterin des Neuburger Ordnungsamts. Die Behörde habe darauf hingewiesen, dass man eigentlich erst ab Sonntagmorgen, 0 Uhr, hätte plakatieren dürfen. Eine Strafe habe die Aktion nicht zur Folge gehabt. Man gehe davon aus, dass die Parteivertreter sich die Vorschriften künftig zu Herzen nehmen werden, so Peter-Fest.
Gerhard Schoder, Co-Vorsitzender der Neuburger Grünen, entschuldigt sich und spricht auf Nachfrage von einem Missverständnis. Seine Anweisungen an die Helferinnen und Helfer seien „offenbar nicht klar genug“ gewesen, was „ärgerlich“ sei. Er betont aber auch: „Ob die paar Stunden einen Unterschied im Wahlkampf machen, ist fraglich.“ Schoder verspricht, dass man sich im nächsten Wahlkampf an die Vorgaben halten wird und kündigt im aktuellen Fall Wiedergutmachung an. Er wolle sich, im Sinne der guten Zusammenarbeit, bei Vertretern der anderen Parteien entschuldigen und Butterbrezen für deren Wahlhelferinnen und -helfer ausgeben.
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