Weil er ein sechsjähriges Mädchen in der Asylunterkunft missbraucht hat, verurteilte das Jugendschöffengericht Neuburg am Freitag einen 45-jährigen Afrikaner zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Das Urteil wäre deutlich härter ausgefallen, wenn dem Angeklagten letztlich nicht nur ein Zungenkuss nachzuweisen gewesen wäre. Der Somalier hatte das kleine Mädchen in der Neuburger Sammelunterkunft in sein Zimmer gelockt und missbraucht. Die Sechsjährige vertraute sich kurz darauf ihrer Mutter und einem Sicherheitsmann an. „Sie war sehr ängstlich und hat gesagt, der Mann habe sie geküsst und massiert“, so der Securityvertreter vor Gericht.
Einen Zungenkuss räumte der 45-jährige Angeklagte ein, „aber nicht mehr“. Der ursprünglich angeklagte schwere sexuelle Missbrauch von Kindern und Manipulation im Intimbereich des Opfers ließ sich ohne klare Aussage nicht beweisen. Auf eine weitere Vernehmung des Kindes verzichteten alle Beteiligten. Das Mädchen war bereits viermal vernommen worden, „eine weitere Befragung wollen wir ihr ersparen“, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ebner. Nebenklagevertreterin Gabriele Schöch bedankte sich ausdrücklich für dieses Vorgehen.
Missbrauchsfall in Neuburger Asylunterkunft: Somalier zu Bewährungsstrafe verurteilt
Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt davon, dass der Somalier das Mädchen stärker missbraucht habe, doch der letzte Beweis dafür sei nicht zu führen gewesen. Sie verlangte zwei Jahre mit Bewährung. Der Angeklagte habe „ein völlig wehrloses Opfer missbraucht, das den Vorfall womöglich sein ganzes Leben lang herumtragen wird“. Verteidiger Jörg Gragert glaubt nicht an ausgeprägte Spätfolgen und deutete Kritik „an der Art der Vernehmungen“ an. Sein Mandant habe mittlerweile gelernt, „dass er in Deutschland nicht ungefragt Kinder küssen darf“.
Das Jugendschöffengericht entsprach mit zwei Jahren auf Bewährung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Geständnis und der Verzicht auf weitere Vernehmung des Opfers habe sich positiv ausgewirkt, so Richter Gerhard Ebner. Der 45-jährige Afrikaner, der seit zehn Jahren in Deutschland ist und angeblich anerkannt worden ist, saß bereits acht Monate in U-Haft in der JVA Augsburg-Gablingen. Den Gerichtssaal verließ er als freier Mann. Das Mädchen und seine Familie, ebenfalls aus Afrika, sind mittlerweile nicht mehr in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
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