Wie lange darf es dauern, bis ein Antrag der Stadträte und Stadträtinnen in einer Sitzung besprochen wird? Bisher gilt in der Stadt Neuburg die Regel, dass es nicht länger als zwei Wochen dauern sollte, bis Themen von der Verwaltung geprüft und auf die Tagesordnung gesetzt werden. Doch eine eigentlich formelle Änderung der Geschäftsordnung sorgte in der Stadtratssitzung für einigermaßen heftige Diskussionen. Stadtjurist Ralf Rick zeigte sich angegriffen: „Es scheint mir fast, dass es ein Misstrauen gegen die Verwaltung gibt, dass wir Anträge unter den Tisch fallen lassen.“
Anlass für das Thema war die Tatsache, dass der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sein Amtsblatt nur noch digital herausgeben wird. Damit spart sich der Kreis immerhin 20.000 Euro pro Jahr. Für Bürgerinnen und Bürger wird sich aber nicht viel ändern, da gedruckte Seiten zuletzt nur noch an die Rathäuser im Landkreis geschickt wurden. Von dieser Änderung ist aber auch das Amtsblatt der Stadt Neuburg betroffen, denn dieses erscheint im gleichen Druckerzeugnis. Künftig eben dann auch nur noch digital. Um das zu ändern, muss die Geschäftsordnung des Stadtrates angepasst werden.
Drei Monate oder zwei Wochen: Stadtrat Neuburg diskutiert Fristen für Anträge
In diesem Zuge schlug die Verwaltung eine andere Änderung vor. Diese folgt der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Städtetages. Darin steht, dass Anträge von Mitgliedern des Stadtrates innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung gehoben werden müssen. Das aber ist vielen Stadträten ein lange.


„Wir haben Interesse daran, dass ein Antrag mit überschaubarem Aufwand für die Verwaltung und überschaubarem zeitlichem Abstand auch besprochen wird“, sagte Grünen-Stadtrat Gerhard Schoder. Schließlich gäbe es meist einen aktuellen Anlass, einen Antrag zu stellen.
Kompromissvorschlag von Franziska Hildebrandt wird nicht aufgegriffen
Florian Herold von den Freien Wählern schlug vor, die Anträge ohne Prüfung durch die Verwaltung in der Sitzung zu besprechen. „Nur, wenn das Gremium beschließt, diesen Antrag überhaupt inhaltlich zu befürworten, kann die Verwaltung dann zuarbeiten“, so Herold. Das aber lehnte Rick und auch Oberbürgermeister Bernhard Gmehling strikt ab. „Ich sehe das ganze Problem nicht“, so Bernhard Gmehling. Rick erklärte, dass es nur um die Rechtssicherheit gehe. Am bisherigen Ablauf werde sich nichts ändern.
Das Thema Anträge ist in sofern ein heikles, da Oberbürgermeister Bernhard Gmehling schon mehrfach darum gebeten hat, die Anzahl doch zu reduzieren. In der Weihnachtsansprache 2023 hatte er damals sogar den Stadtratskollegen ins Gewissen geredet, es doch bitte nicht zu übertreiben und die Verwaltung nicht mehr als nötig zu strapazieren.
Der Vorschlag von Franziska Hildebrand (Wind) sich auf eine Frist von sechs Wochen zu verständigen wurde nicht weiter diskutiert. Schließlich stellte Gabriele Kaps (CSU) den Antrag zur Geschäftsordnung nun endlich abzustimmen. Mit neun Gegenstimmen wurden die Änderungen zur Geschäftsordnung genehmigt.
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