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Neue Flüchtlingsunterkunft in Ingolstadt: Ängste, Bedenken und Antworten der Regierung

Ingolstadt

Was genau hat es mit der neuen Flüchtlingsunterkunft in Ingolstadt auf sich?

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    Das Ara-Hotel in Ingolstadt ist jetzt eine Flüchtlingsunterkunft.
    Das Ara-Hotel in Ingolstadt ist jetzt eine Flüchtlingsunterkunft. Foto: Dorothee Pfaffel

    Vor gut einer Woche lud die Regierung von Oberbayern zu einem Tag der offenen Tür in das frühere Ara-Hotel im Nordosten Ingolstadts ein. Zum Hintergrund: Das ehemalige Hotel ist zu einer Unterkunft für geflüchtete Männer umfunktioniert worden und wird demnächst belegt. Man wollte den Anwohnern, die zuvor Bedenken geäußert hatten, die Angst nehmen. Wer mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sprach, merkte jedoch: Die Sorgen waren keineswegs weg. Und auch auf Social Media sorgte insbesondere der Umstand, dass die Männer, die künftig in dieser Gemeinschaftsunterkunft (GU) wohnen sollen, körperliche Einschränkungen oder psychische Leiden mitbringen, für Aufregung. Also haben wir noch einmal bei der Regierung von Oberbayern nachgefragt und die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neue GU zusammengetragen:

    Was für eine Art von Unterkunft ist das Ara-Hotel und welche Geflüchteten kommen dort unter?

    Das ehemalige Ara-Hotel werde künftig eine von mehreren hundert Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften sein, die die Regierung von Oberbayern und die Kreisverwaltungsbehörden in ganz Oberbayern betreiben, teilt die Regierung mit. Es handelt sich um eine sogenannte Anschlussunterbringung, nicht um eine Aufnahmeeinrichtung (Anker-Zentrum). Die künftigen Bewohner sind vor allem Männer aus Afghanistan, dem Jemen, der Türkei, dem Kongo und aus Jordanien. Wie Vertreter der Regierung am Tag der offenen Tür erklärten, sei die Voraussetzung für ein Einzelzimmer im Ara-Hotel ein medizinisches Attest, das den individuellen Bedarf begründet. An sich besteht in einer Asylbewerberunterkunft nämlich kein Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Es handle es sich bei den vorgesehenen Geflüchteten aber „weder um Schwerkranke, die einer ärztlichen vor-Ort-Betreuung bedürften, noch um gefährliche Personen, die einer sicherheitstechnischen Überwachung bedürften“. Anderslautende Vermutungen oder Annahmen seien falsch, betont die Regierung.

    Warum wurde ausgerechnet dieses Gebäude ausgewählt?

    Das Gebäude des früheren Ara-Hotels in Ingolstadt wurde der Regierung von Oberbayern vom Eigentümer zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zur Miete angeboten, heißt es seitens der Regierung. Aufgrund seiner baulichen Struktur mit überwiegend Einzelzimmern und da jedes Zimmer über einen eigenen Sanitärbereich verfüge, eigne sich das Objekt besonders gut für die Unterbringung von sogenannten vulnerablen Personen. Familien mit Kindern zum Beispiel können in diesen Einzelzimmern schlicht nicht untergebracht werden, ohne die bereits vorhandenen Strukturen zu verändern. Eine derartige Nutzung wäre also wenig sinnvoll.

    Was genau versteht man unter „vulnerable Personen“?

    Dabei handle es sich nicht etwa um gefährliche Personen, sondern im Gegenteil um „Personen, die selbst erhöht schutzbedürftig sind und zu ihrem eigenen Schutz und Wohlergehen nicht wie sonst üblich in Mehrbettzimmern untergebracht werden“ können oder sollten, so die Regierung. Ein solcher erhöhter Schutzbedarf könne beispielsweise darin begründet sein, dass eine Person in ihrer körperlichen Mobilität oder aus anderen gesundheitlichen Gründen eingeschränkt und deshalb auf einen eigenen Sanitärbereich angewiesen ist. Einen erhöhten Schutzbedarf können aber auch Personen aufweisen, die aufgrund von negativen Erfahrungen in ihren Herkunftsländern oder auf ihren Fluchtwegen, wie etwa erlittene Gewalt oder der Verlust von nahestehenden Menschen, einen besonderen Bedarf an Rückzugsmöglichkeiten haben, dem mit der sonst üblichen Unterbringung in Mehrbettzimmern nicht hinreichend Rechnung getragen wäre.

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    Das einstige Ara-Hotel im Nordosten Ingolstadts wird nun eine Unterkunft für männliche Geflüchtete mit körperlichen oder psychischen Problemen. So werden sie dort wohnen.

    Wann werden die ersten Geflüchteten in die neue Unterkunft einziehen?

    Die Belegung startet laut Regierung von Oberbayern voraussichtlich ab Mitte Juli. Ein genaueres Datum könne noch nicht genannt werden, da derzeit noch die Lieferung von Einrichtungsgegenständen, insbesondere die Gemeinschaftsküche, ausstehe. Die Belegung werde „sukzessive“ erfolgen. Das heißt, dass Neueinzüge schrittweise über mehrere Wochen und Monate hinweg erfolgen werden und die Unterkunft nicht gleich von Betriebsbeginn an voll belegt sein wird.

    Wie werden die Geflüchteten in Ingolstadt betreut?

    Vor Ort in der neuen Unterkunft werden Verwaltungspersonal der Regierung von Oberbayern und Mitarbeitende der Stadt Ingolstadt tätig sein, die die Aufgaben der Flüchtlings- und Integrationsberatung übernehmen, teilt die Regierung mit. Eine Krankenschwester soll ebenso stundenweise dort sein, hieß es am Tag der offenen Tür, die ersten drei Monate zudem ein Sicherheitsdienst.

    Wer entscheidet über die Art der Belegung einer Unterkunft und wann hat die Stadt Ingolstadt von der Unterbringung dieser vulnerablen Gruppe erfahren?

    Die Entscheidung über die Belegung der Einrichtung trifft allein die betreibende Behörde, die Regierung von Oberbayern, teilt die Stadt Ingolstadt mit. Dass es bei Erstbezug vorwiegend Männer sein werden, stehe seit Mitte Mai fest, sei seitdem der Stadt Ingolstadt bekannt und sei beim Tag der offenen Tür von der Regierung zeitnah auch öffentlich mitgeteilt worden.

    Christian Scharpf, der vergangenes Jahr noch Ingolstadts Oberbürgermeister war, wurde vorgeworfen, die Umnutzung des Hotels ohne Stadtratsbeschluss genehmigt zu haben. Ist das richtig?

    Wie die Stadt Ingolstadt erklärt, zähle die Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat zu den Befugnissen des Oberbürgermeister, soweit nicht der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt und Nachhaltigkeit zuständig ist - was hier nicht der Fall gewesen sei. Bei der Genehmigung habe es sich anders als bei früheren Vorhaben nicht um den Neubau einer großen Anlage gehandelt, sondern lediglich um eine temporäre Nutzungsänderung eines bestehenden Beherbergungsbetriebs.

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