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Neuer Diözesanadministrator für Eichstätt: Schritte nach dem Bischofsrücktritt

Eichstätt

Nach dem Rücktritt des Bischofs: So geht es jetzt weiter

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    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke ist an Pfingsten zurückgetreten.
    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke ist an Pfingsten zurückgetreten. Foto: Armin Weigel, dpa

    Nach dem Rücktritt des Bischofs von Eichstätt steht laut einer Mitteilung des Bistums ein bedeutender Schritt im Übergangsprozess der Diözesanleitung bevor: Am Freitag, 13. Juni, wählen die aktiven Mitglieder des Eichstätter Domkapitels einen Diözesanadministrator. Dieser übernimmt die kommissarische Leitung der Diözese bis zur Ernennung eines neuen Bischofs durch den Heiligen Stuhl.

    Innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz wird ein Diözesanadministrator gewählt

    Die aktiven Mitglieder des Domkapitels haben die Aufgabe, innerhalb von acht Tagen nach Beginn der Sedisvakanz - das war der 8. Juni - einen Diözesanadministrator zu wählen. Er führt die Diözese mit nahezu denselben Rechten und Pflichten wie ein amtierender Diözesanbischof – mit Ausnahme grundlegender struktureller oder pastoraler Veränderungen, die dem sogenannten Veränderungsverbot unterliegen.

    Ein zentraler Schritt nach der Wahl des Diözesanadministrators ist auch, dass er einen ständigen Vertreter bestimmt. Dieser übernimmt die Leitung des Bischöflichen Ordinariats und erfüllt damit de facto die Rolle eines Generalvikars während der Zeit der Vakanz. Das Amt des bisherigen Generalvikars hat automatisch mit dem Rücktritt des Bischofs geendet, wie es das Kirchenrecht vorsieht.

    Dem Vatikan werden Vorschlagslisten für den nächsten Bischof von Eichstätt übermittelt

    Bis zur Wahl liegt die kollegiale Leitung der Diözese bei den aktiven Mitgliedern des Domkapitels. Diese Phase wird mit der Amtsübernahme des Diözesanadministrators beendet sein.

    Parallel zur Leitung der Diözese in der Vakanzphase bereitet das Domkapitel eine Vorschlagsliste mit Kandidaten für das Amt des künftigen Bischofs vor. Diese Liste wird dem Vatikan übermittelt. Außerdem legen die anderen bayerischen Domkapitel sowie die bayerischen Bischöfe ebenfalls Vorschlagslisten vor. Die endgültige Entscheidung über die Ernennung liegt beim Papst, der jedoch nicht an die Vorschlagslisten gebunden ist. Ein konkreter Zeitpunkt für die Ernennung steht noch nicht fest. (AZ)

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