Dauerthema Baurichtlinien: Wenn die Ausnahme zur Regel wird
Plus Die Gemeinde Oberhausen diskutiert – mal wieder – über Bauanträge, die von den vorgegebenen Richtlinien abweichen.
Hier ein Schuppen, der näher an die Grundstücksgrenze soll als erlaubt. Dort eine Verschiebung der Baugrenzen. Und dann auch noch ein Haus, das durch seine Größe und Höhe aus dem Dorfbild heraussticht. Wie viele andere Gemeinderäte auch, befasste sich das Oberhausener Gremium am Donnerstag mit solchen Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen. Was auch prompt für einige Diskussion sorgte. Die einen befürchten, Präzedenzfälle zu schaffen, die dann in Zukunft noch mehr Anträge auslösen könnten. Andere Gemeinderatsmitglieder wünschen sich, dass sich die Neubauten einfach in den Bestand einpassen. So ging es am Donnerstagabend hin und her zwischen rechtlichen Aspekten und unterschiedlichen Geschmäckern.
Als Erstes stand ein geplanter Neubau in der Nussbaumstraße in Oberhausen auf dem Programm – bereits zum wiederholten Male, da die Planung Baugrenzen und Höhen verletzt. Mit leichten Änderungen würde der Neubau nun die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, so Bürgermeister Fridolin Gößl, der das Projekt noch einmal zur Diskussion stellte. Der Neubau erfülle zwar die gesetzlichen Auflagen, falle aber dennoch aus dem Rahmen für das Dorfbild, so die Meinung einiger Gemeinderäte. Wieder andere, wie Mini Forster-Hüttlinger oder Matthias Reil, befanden, es sei lediglich eine Frage des Geschmacks. Solange die Nachbarn nichts dagegen hätten, solle man das Wohnhaus ruhig zulassen. Zumal die Gemeinde keine Handhabe habe, wenn das Landratsamt den Bauplan genehmigen würde. Der Bauantrag wurde schließlich mit fünf Gegenstimmen durchgewinkt.
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