Am 1. Mai ist eine neue Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Ziel ist unter anderem, den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere von Kunststoffen in die Böden zu minimieren. Maximal ein Prozent des Bioabfalls darf Plastik sein. Für Bürger ändert sich zunächst nichts, doch das neue Gesetz soll zum Anlass genommen werden, den Abfall noch strenger zu trennen. Darum bitten die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen.
Das heißt zum einen, den richtigen Abfallbehälter zu nutzen: Biogut gehört nicht in die Restabfalltonne, sondern in die Biotonne. Und zum anderen, all ihre Bioabfälle getrennt zu sammeln - und zwar ohne Kunststoffe, auch wenn diese als biologisch abbaubar ausgewiesen sind.
Sollten die Grenzwerte nicht erreicht werden, müssen sich die Landkreisbetriebe vorbehalten, die Biotonnen künftig verstärkt zu kontrollieren. Bei nicht korrekt befüllten Tonnen kann eine Leerung verweigert werden. Wiederholte Fehlbefüllungen können als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld belegt werden. (AZ)
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