Ein Polizeieinsatz in Neuburg ist am Dienstagabend für einen 41-Jährigen aus dem Landkreis Eichstätt mit einer Schussverletzung zu Ende gegangen. Der Mann wollte fliehen, als er vom Neuburger Krankenhaus in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) überstellt werden sollte. Er hat die Polizeibeamten zuvor wohl auch bedroht. Jetzt ermittelt das Bayerische Landeskriminalamt (LKA): War der Gebrauch der Schusswaffe gerechtfertigt?
Das ist passiert: Montagabend hat die Polizei den 41-Jährigen im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei entdeckten die Beamten bei ihm eine nicht geringe Menge Heroin, wie es im Polizeibericht heißt. Also nahmen die Polizisten den Mann fest. Dieser habe erkennbar „berauscht“ gewirkt, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern auf Nachfrage mit. Weil eine ärztliche Untersuchung ergab, dass der Mann nicht haftfähig war, musste er zur medizinischen Beobachtung in eine Klinik. Im Landkreis Neumarkt sei aber kein geeignetes Bett frei gewesen, erklärt der Polizeisprecher, deshalb brachte man den 41-Jährigen ins Neuburger Krankenhaus. Der Mann wurde dabei durchgehend von Polizisten des Präsidiums Oberbayern Nord bewacht.
Polizeieinsatz in Neuburg: Pfefferspray und Warnschuss zeigten keine Wirkung
Am Dienstag gegen 17.45 Uhr sollte der Festgenommene dann in eine JVA gebracht werden. Dazu kamen extra Polizisten aus der Dienststelle in Neumarkt, wie der Sprecher berichtet. Noch auf dem Klinikgelände versuchte der 41-Jährige zu fliehen. Dabei bedrohte er die Polizeibeamten mit einem spitzen Gegenstand und behauptete, dieser sei mit HIV-Viren kontaminiert.
Um den Mann zu stoppen, setzten die Beamten eigenen Angaben zufolge zuerst Pfefferspray ein. Als auch ein Warnschuss keine Wirkung zeigte, streckte einer der Polizisten der Dienststelle Neumarkt den 41-Jährigen mit einem „gezielten Beinschuss“, wie im Polizeibericht steht, nieder. Nach Auskunft des Pressesprechers des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord musste der Mann operiert werden, Lebensgefahr bestand und besteht aber keine. Unbeteiligte seien zu keinem Zeitpunkt in Gefahr gewesen.
Nach dem Gebrauch von Schusswaffen bei einem Polizeieinsatz, gibt es zur Aufarbeitung ein standardisiertes Prozedere, erzählt der Pressesprecher. Noch am Dienstagabend seien Beamte einer „unabhängigen Stelle“ des Bayerischen Landeskriminalamts in München nach Neuburg gekommen, um mit den beteiligten Kollegen zu sprechen. Ihre Aufgabe ist es, zu prüfen, ob der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt war. Zu klären ist außerdem, wie der 41-Jährige trotz polizeilicher Überwachung an den spitzen Gegenstand kommen konnte. Wie lange die internen Ermittlungen, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erfolgen, dauern werden, ist unklar. Dies könne wenige Wochen oder auch mehrere Monate in Anspruch nehmen, so der Sprecher.
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