Muss die Schrobenhausener Heilpraktikerin ins Gefängnis?
BG-Mun kann Krebs nicht heilen. Die Staatsanwaltschaft hält eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für die Schrobenhausener Heilpraktikerin für angemessen.
Vier Sachverständige und 58 Zeugen sind bisher im Betrugsprozess gegen eine Schrobenhausener Heilpraktikerin und einen Ingolstädter Unternehmer vernommen worden. Am Donnerstag wurde am Ingolstädter Landgericht erstmals über mögliche Strafen gesprochen.
Am Tag zuvor hatten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit den bisherigen Stand erörtert. Ziel des Rechtsgesprächs sei gewesen, eine Zwischenbilanz zu ziehen sowie die Möglichkeit einer Verständigung und einer „Verschlankung des Strafverfahrens“ auszuloten, leitete der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl die Verlesung des Gesprächsprotokolls ein.
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