Prozess: Keine Bewährungsstrafe für Schrobenhausener Heilpraktikerin?
Plus Der Prozess um die Schrobenhausener Heilpraktikerin geht in den Endspurt. Welches Strafmaß das Ingolstädter Landgericht vorschlägt und an welche Bedingungen es geknüpft wäre.
Der Prozess um die Schrobenhausener Heilpraktikerin nähert sich allmählich dem Endspurt. An diesem Mittwoch hat das Ingolstädter Landgericht erstmals Zahlen genannt: Zwischen zwei Jahren und zwei Monaten und zwei Jahren und zehn Monaten könnte die Strafe für die Angeklagte, die gemeinsam mit einem Ingolstädter Unternehmer das laut Anklage wirkungslose Präparat BG-Mun als Heilmittel gegen Krebs und andere schwere Krankheiten verkauft haben soll, ausfallen. Für den Unternehmer stellt sich das Gericht eine Strafe zwischen fünf Jahren vier Monaten und sechs Jahren vor. Hätte sich die 56-jährige Angeklagte aus Schrobenhausen im Prozess anders verhalten, wäre eine Bewährungsstrafe hingegen möglich gewesen.
Prozess um Schrobenhausener Heilpraktikerin: Landgericht schlägt Strafmaß vor
Wie der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl im Gerichtssaal betonte, handelt es sich bei diesen Strafkorridoren um Vorschläge des Gerichts, die Grundlage für einen Deal sein könnten und zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. So müsste die Heilpraktikerin aus Schrobenhausen knapp 68.500 Euro zur Schadenswiedergutmachung bezahlen und für einen Teil der Betrugsfälle ein vollumfängliches Geständnis ablegen. Für einen Teil der Fälle deshalb, weil von den ursprünglich rund 70 Fällen etwa 50 davon eingestellt werden sollen. Auch diese sogenannte „Wegbeschränkung“ ist Teil des gerichtlichen Vorschlags und bezieht sich typischerweise auf Taten von untergeordneter Bedeutung oder auf solche, bei denen nach der bisherigen Beweisaufnahme der Tatnachweis nicht geführt werden kann.
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