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Urteil im Goldschatz-Prozess soll Ende Juli fallen

Ingolstadt

Urteil im Goldschatz-Prozess soll Ende Juli fallen

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    Robert K. gilt als Kopf der Bande, die den Manchinger Keltenschatz gestohlen haben soll. Die vier Männer sind wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt.
    Robert K. gilt als Kopf der Bande, die den Manchinger Keltenschatz gestohlen haben soll. Die vier Männer sind wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Im Prozess um den Diebstahl des Manchinger Goldschatzes am Landgericht Ingolstadt bleibt vor allem einer der Angeklagten weiterhin sehr undurchsichtig: der mutmaßliche Kopf der Bande, Robert K. Selbst hat sich der mittlerweile 48-Jährige weder zu seinen persönlichen noch zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geäußert. Und auch die Erklärung seiner Verteidiger vor Kurzem war mehr als dünn. Deshalb lud der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl nun erneut einen der leitenden Ermittler als Zeugen, um mehr Details über Robert K. zu erfahren. Zudem gab der Richter am Dienstag bekannt, wann ein Urteil fallen soll.

    Der Mann lebt in einer kleinen Gemeinde in der Nähe von Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und seinen zwei Söhnen, erzählt der Zeuge über Robert K. Der 48-Jährige hat wohl auch noch eine Tochter aus einer früheren Beziehung, die schon erwachsen ist und zu der der Angeklagte keinen Kontakt hat. Auf übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum habe bei der Überwachung nichts hingedeutet, so der Ermittler. Im Gegenteil, Robert K. lebe sehr gesundheitsbewusst, nutze Produkte aus dem eigenen Garten und betreibe viel Sport, insbesondere die Kampfsportart Ju-Jutsu. Die Familie lebe generell sehr ruhig, würde zum Beispiel kaum auswärts essen und halte sich meist auf dem eigenen Grundstück auf.

    Goldschatz-Prozess in Ingolstadt: Kopf der Bande machte Ausbildung zum Fliesenleger

    In den 1990er Jahren begann der Angeklagte eine Ausbildung zum Fliesenleger, die er aber wahrscheinlich nicht abschloss, berichtet der Zeuge. Seit 2021 arbeite er in der Firma seiner Lebensgefährtin und erledige dort Bürotätigkeiten wie die Buchhaltung. Ansonsten habe sich der Mann eher um das Leben zuhause gekümmert, die Kinder zur Schule gebracht und wieder abgeholt. Seine Frau besitze mehrere Grundstücke, der Angeklagte selber jedoch nicht, sagt der Ermittler. Wie es darüber hinaus um die Finanzen des 48-Jährigen bestellt ist, ist nach wie vor unklar.

    Neben der Person des Robert K. stehen am Dienstag noch die Münzen im Fokus, die im November 2022 aus dem Manchinger Kelten- und Römermuseum gestohlen wurden, aber nicht Teil des berühmten Goldschatzes sind. Wie der Zeuge erzählt, handle es sich um drei Münzen, die in einer separaten Vitrine untergebracht waren. Zwei davon waren lediglich Kopien - was die Diebe vermutlich nicht erkannt hatten. Die beiden Repliken hätten zusammen einen Gegenwert von rund 2600 Euro, die Originalmünze von circa 3000 Euro.

    Landgericht Ingolstadt: Urteil im Prozess um Manchinger Goldschatz soll Ende Juli fallen

    20 der kleineren Fälle von Einbruchsdiebstahl, die den vier Angeklagten aus Norddeutschland ebenfalls angelastet wurden, beziehungsweise Beteiligungen daran werden am Dienstag eingestellt. Damit wird auch von der Werteinziehung abgesehen. Der Richter begründet dies damit, dass die Fälle bei einer Verurteilung nicht wesentlich ins Gewicht fallen würden und die Einziehung einen unangemessenen Aufwand verursachen würde.

    Zum Schluss gibt der Vorsitzende Richter den weiteren Prozessverlauf bekannt: Am nächsten Verhandlungstag, dem 8. Juli, soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden und die Staatsanwaltschaft soll plädieren. Die Plädoyers der Verteidiger sollen am 15. Juli und gegebenenfalls noch am 17. Juli folgen. Die Urteilsverkündung ist für den 29. Juli geplant. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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