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Neuburg/Ingolstadt
17.11.2021

Kliniken am Limit: Behandlungen im Raum Neuburg und Ingolstadt werden verschoben

Die Krankenhäuser in Oberbayern sind am Limit. Nun werden alle unkritischen Eingriffe verschoben, um mehr Platz für Notfälle zu haben. Davon betroffen sind unter anderem die Kliniken in Neuburg, Ingolstadt und Schrobenhausen.
Foto: Sven Hoppe/dpa (Symbol)

Krankenhäuser in Oberbayern sind am Limit. Nun werden alle unkritischen Eingriffe verschoben, um Platz für Notfälle zu haben. Davon betroffen sind auch Neuburg, Ingolstadt und Schrobenhausen.

Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden, heißt es in einer Mitteilung. In der Region sind davon die Kliniken Neuburg, Ingolstadt, Schrobenhausen, Privatklinik Dr. Maul, Don Bosconeum, Eichstätt, Kösching und Pfaffenhofen betroffen.

Angespannte Corona-Lage: Keine aufschiebbaren Behandlungen mehr im Raum Neuburg und Ingolstadt

Die Anordnung gilt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser in allen oberbayerischen Rettungszweckverbänden bis einschließlich 10. Januar 2022. Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die für ganz Oberbayern 94 Prozent beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit COVID-Patienten machten eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich, teilt die Regierung von Oberbayern mit. Ziel sei es, eine ausreichende intensiv- und allgemeine medizinische Versorgung von allen Patienten sicherzustellen, die durch medizinische Notfälle – wie beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt – aber auch durch schwere COVID-19-Erkrankungen besonders betroffen sind oder deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann.

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