Waffengegner klagen in Karlsruhe
Karlsruhe (dpa) - Waffengegner haben Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Die Mitglieder der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" halten das Gesetz für verfassungswidrig. Es stelle die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Zwei der Kläger sind selbst betroffen: Ihre Kinder starben beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden im März 2009. Die Kläger waren persönlich nach Karlsruhe gekommen, um ihre Beschwerde einzureichen.
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