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  3. Alerheim und Wechingen: Wer hat beim neuen Bauhof in Alerheim das Sagen?

Alerheim und Wechingen
18.01.2021

Wer hat beim neuen Bauhof in Alerheim das Sagen?

In diesem Gebäude der Gemeinde Alerheim wird der interkommunale Bauhof untergebracht werden.
Foto: Matthias Link

Plus Ein Gemeinderat wollte wissen, ob nun die Gemeinde Wechingen oder Alerheim in der neuen Einrichtung zuständig ist. Das Projekt ist inzwischen beschlossen wurden.

Die Zusammenarbeit zwischen mehreren Kommunen bringt viele Vorteile mit sich. Das Bündeln von Arbeitskraft zum Beispiel. Unter anderem deswegen stimmte der Gemeinderat Wechingen in seiner jüngsten Sitzung in Fessenheim mit zwölf zu null Stimmen für den Gründungsbeschluss für einen interkommunalen Bauhof zusammen mit der Gemeinde Alerheim. Das Gremium beschloss auch die Satzung des künftigen Zweckverbands sowie eine Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und der Verwaltungsgemeinschaft Ries.

Der Bauhof soll am 1. Juli den Betrieb aufnehmen, untergebracht ist er im Gemeindezentrum Alerheim, in dem sich derzeit der Alerheimer Bauhof befindet. Der Alerheimer Gemeinderat hatte der neuen Satzung bereits im Dezember zugestimmt (wir berichteten).

Wechingens Bürgermeister Klaus Schmidt sagt zu dem Projekt: „Wir erhoffen uns Synergieeffekte, mehr Manpower und Schlagkraft. Es ist eine Win-Win-Situation.“ Der Standort außerhalb der Ortschaft Alerheim sei auch optimal und das Gebäude, ein ehemaliges Speditionsgebäude mit einer Fahrzeuggrube, biete viele Vorteile für den Bauhof. In der Einrichtung werden künftig ein Bauhofleiter und vier Mitarbeiter beschäftigt sein. „Für uns kann es nur Vorteile bringen, weil wir bisher gar keinen offiziellen Bauhof hatten“, sagt Schmidt.

Wechingen habe bislang nur einen Mitarbeiter gehabt und ein Gebäude zum Unterstellen von Gerätschaften, aber kein richtiges Bauhofgebäude mit Büro und Sozialräumen.

An die Weisungen der Verbandsversammlung gebunden

Ein Gemeinderat äußerte in der Sitzung Bedenken, wer bei der Kooperation künftig das Sagen haben werde. Schmidt erklärte die Organisationsstruktur, wonach der Bauhofleiter die konkrete Arbeitseinteilung vornehmen werde. Dieser sei aber gebunden an die Weisungen der Verbandsversammlung, des obersten Gremiums, und des Vorsitzenden des Zweckverbands. Die Verbandsversammlung habe sechs Mitglieder und setze sich zusammen aus den Bürgermeistern der beiden Gemeinden und jeweils zwei Gemeinderäten aus den beiden Kommunen.

Die beiden Bürgermeister hätten das Amt des Verbandsvorsitzenden inne, alle drei Jahre wechselten sie sich beim Vorsitz ab. Zur künftigen Zusammenarbeit meinte Schmidt: „Es wird eine Zeit dauern, bis sich das einspielt.“ Die Stelle des Bauhofleiters werde demnächst ausgeschrieben.

Der gemeinsame Zweckverband wird auch über einen eigenen Haushalt verfügen und die bereits vorhandenen Geräte und Werkzeuge der beiden Gemeinden aufkaufen. Dazu müsse noch ein Werkzeugvergleich gemacht werden, bei dem die Geräte bewertet werden.

Das Projekt war bereits im vorherigen Gemeinderat diskutiert worden. Laut Schmidt hat es sich deshalb so lange hingezogen, da die Satzung zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet werden musste. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts musste die Satzung prüfen und auch vom Finanzamt habe man wegen steuerlicher Fragen noch eine Antwort abwarten müssen.

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