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Justiz
12.09.2018

Amtsgericht Nördlingen: Schubser mit Spätfolgen

Der 23-Jährige ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft arbeitsunfähig.
Foto: Symbolbild: Alexander Kaya

Ein 23-Jähriger knallt nach einem Discoabend mit dem Hinterkopf auf dem Bordstein auf. Er leidet noch heute unter Gedächtnisschwund. Warum er laut Gericht eine Mitschuld trägt.

Der Abend sollte vergnüglich werden für zwei junge Männer. Sie feierten auf derselben Party in einem Nördlinger Club. Beide tranken Alkohol und amüsierten sich mit ihren Freunden. Am späten Abend trafen die beiden außerhalb des Clubs zum ersten Mal aufeinander, als einer von ihnen auf der Suche nach einer Zigarette war – eine Begegnung mit fatalen Folgen.

Fast ein Jahr später treffen sich die beiden Männer, ein 26- und ein 23-Jähriger, vor dem Amtsgericht in Nördlingen wieder. Der eine sitzt auf der Anklagebank, der andere sagt als Opfer aus. Der Jüngere leidet an den Spätfolgen des Abends – Epilepsie, Gedächtnisverlust und ein steifer Fuß – er knallte nach einer Auseinandersetzung mit dem Angeklagten mit dem Kopf auf dem Bordstein auf. Die Staatsanwältin Stephanie Zembruski fasst die Situation so zusammen: „Er ist 23 Jahre alt und bereits arbeitsunfähig“. Der Angeklagte war zuvor nicht auffällig geworden, hat nach Angaben von Richter Gerhard Schamann keine Vorstrafen und ist gefestigt, arbeitet und macht Sport. Ihm wird vorgeworfen, den 23-Jährigen in der verhängnisvollen Nacht mit einem Schlag zu Boden geschickt zu haben.

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