Angeklagte räumt Symptome ein
Die Verhandlung fällt aus, aber eine Strafe gibt es trotzdem
Eine Frau aus Nördlingen war von ihrem Partner wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden – sie soll mehrmals mit dem Handy auf ihn eingeschlagen haben. Der Mann zog zwar die Anzeige wieder zurück, verhandelt wurde trotzdem. Als die Angeklagte sowie das Opfer, das als Zeuge hätte aussagen müssen, im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes erschienen, mussten sie wie alle Besucher eine Selbstauskunft zu Corona ausfüllen. Neben den Personalien ist dabei unter anderem zu beantworten, ob man Atemwegsprobleme oder unspezifische Allgemeinsymptome wie Fieber, Kopf- oder Gliederschmerzen beziehungsweise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Kranken hatte. Beide beantworteten diese Frage mit „Ja“. Vorschriftsgemäß riefen die Wachtmeister Richter Schamann zur Eingangskontrolle. Das Paar erklärte ihm, sie hätten sich versöhnt, würden wieder zusammenwohnen und hätten eigentlich kein Interesse mehr an einer Gerichtsverhandlung oder einem Urteil. Der Richter konnte den Hinweis auf Corona-Symptome nicht ignorieren, entließ beide und kehrte in den Gerichtssaal zu Staatsanwalt Michael Rauh zurück. Richter Schamann stellte fest, dass die Angeklagte nicht vorbestraft sei, weshalb aus Sicht des Gerichts ein minderschwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung vorliege, der auch mit einem schriftlichen Strafbefehl ohne Verhandlung geahndet werden könne. Staatsanwalt Rauh stimmte dem zu und beantragte offiziell den Erlass eines Strafbefehls über 90 Tagessätze à 30 Euro, also eine Geldstrafe über 2700 Euro. „Eine gute Lösung“, befand Richter Schamann, der nun den Strafbefehl erlassen und der Angeklagten zustellen lassen wird. Legt sie Einspruch ein, wird erneut eine Verhandlung angesetzt. (hum)
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