Auch das Ehrenamt ist nicht umsonst
Was ehrenamtliche und berufsmäßige Bürgermeister im Landkreis verdienen
Geregelt ist die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters in Artikel 34 der Bayerischen Gemeindeordnung. Entscheidend ist dabei die Einwohnerzahl: Hat eine Gemeinde unter 5000 Einwohner, wird sie in der Regel von einem ehrenamtlichen Bürgermeister geführt, es sei denn, der Gemeinderat beschließt per Satzung, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll.
Sechs Städte mit mehr als 5000 Einwohnern
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