Zwölf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe – so lautet die Forderung der Staatsanwaltschaft für einen 42-jährigen Bauarbeiter, der im April 2023 zusammen mit einem unbekannten Mittäter versucht haben soll, seinen 45-jährigen Chef mit einer Schaufel zu erschlagen. Nach Worten der Verteidigung habe der Angeklagte selbst dem Geschädigten nichts angetan, sei lediglich Mittäter. Der Mandant habe dem Geschädigten eine Abreibung verpassen worden, das ja, aber auch nicht mehr. Dafür sei eine Strafe wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung von maximal vier Jahren tat- und schuldangemessen. Der 42-Jährige hatte seine Tatbeteiligung eingeräumt, der Vorfall war in Teilen von zwei Videokameras gefilmt worden.
Augsburg/Nördlingen