Oettinger Forst: Noch immer Zoff um den Zaun
Die Klage soll nun vor einer anderen Kammer verhandelt werden. Ein Antrag wurde auf Anraten der Richterin zurückgezogen.
Der Streit über den sogenannten Oettinger Wildschutzzaun ist noch immer nicht vom Tisch. Vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg kam es zu keinem Schluss, nur zu einer untergeordneten Klärung. Diesmal ist der Grund für die nächste Runde vor Gericht aber nicht der Streit zwischen den Parteien, sondern vielmehr eine Formalie.
Wie berichtet, klagt ein Mitglied der Oettinger Ortsgruppe des Bund-Naturschutz unter anderem gegen den elf Kilometer langen, festinstallierten Maschendrahtzaun und beruft sich auf das Grundrecht auf freien Zugang zur Natur. Die Barriere um den Oettinger Forst hat Albrecht Fürst zu Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg errichtet, um die angrenzenden Felder und Äcker vor Wildschweinen zu schützen. Es entbrannte eine Debatte, denn eigentlich ist es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten, Sperren oder Zäune aufzustellen.
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