B25 bei Nördlingen: Linksabbiegen in den Heuweg jetzt verboten
Plus Das Landratsamt Donau-Ries ordnet an der Stelle zudem ein Stoppschild an. Was der Grund dafür ist.
Autofahrer dürfen künftig nicht mehr links in den Heuweg abbiegen, wenn sie auf der Bundesstraße 25 von Möttingen kommend Richtung Nördlingen fahren. Die Straßenmeisterei Nördlingen hat im Auftrag des Landratsamts Donau-Ries entsprechende Arbeiten durchgeführt.
Grund dafür sei eine verkehrsrechtliche Anordnung, sagt Matthias Opel. Es habe eine Verkehrsschau mit dem Landratsamt und der Polizei stattgefunden. Elf Unfälle hatten sich demzufolge an dieser Stelle ereignet, weil Autofahrer beim Abbiegen vom Heuweg nach links oder rechts auf die B25 die Vorfahrt anderer Fahrzeuge missachtet hatten. Deshalb wurde das Vorfahrt-Achten-Schild durch ein Stoppschild und eine Stoppstelle ersetzt. Vier Unfälle ereigneten sich, als Autofahrer von der B25 links auf den Heuweg abbiegen wollten. Erst im Juli wurde eine 69-Jährige an dieser Stelle lebensgefährlich verletzt. Die Frau musste beim Linksabbiegen in den Heuweg aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens anhalten. Der 55-jährige Fahrer eines Kleinlastwagens erkannte die Verkehrssituation nicht und fuhr ungebremst auf das Auto der Frau auf. Das Fahrzeug wurde auf die Gegenfahrbahn geschleudert, drehte sich mehrfach und kollidierte dort mit zwei weiteren Autos.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.