BGH hebt Urteil im Strohmann-Prozess auf
Insolvenzverschleppung und Schuldnerbegünstigung, dazu ein falscher Geschäftsführer: Wegen Rechtsfehlern wird der Prozess neu aufgerollt. Ein Beteiligter kommt nach Zahlung frei
Das Urteil gegen einen Nördlinger Wirt im März 2018 schien klar: Er sollte wieder ins Gefängnis, und zwar für drei Jahre und drei Monate. Im Raum standen vorsätzliche Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit, Verletzung der Buchführungspflicht in zwei Fällen, vorsätzlicher Bankrott in 25 Fällen und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 23 Fällen. Richter Wolfgang Natale sagte damals zu dem 60-Jährigen: „Schlimmer geht’s eigentlich nicht mehr.“ Der Rieser war kaum von seiner ersten Haftstrafe entlassen worden, zur Bewährung, da war er wieder straffällig geworden. Natale prognostizierte, dass es wegen der „Rückfallgeschwindigkeit“ nicht zu einer vorzeitigen Entlassung kommen werde. Der Richter sollte recht behalten. Dazu wird es nicht kommen. Doch Grund ist nicht die ungünstige Sozialprognose, sondern Fehler aufseiten der Richter.
Der Prozess wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil am Landgericht Augsburg von Richter Natale aufgehoben. Laut BGH war „der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung rechtsfehlerhaft“. Dass der Wirt Pleite gewesen sein soll, habe vom Gericht nicht belegt werden können. Das wiederum entziehe die Grundlage für die Verurteilung des mitangeklagten Anwalts aus dem Landkreis Donau-Ries wegen Schuldnerbegünstigung, der in den Fall verwickelt ist. Der Anwalt hatte den Wirt in einem vorausgegangenen Prozess wegen Insolvenzverschleppung vertreten, in dem der Nördlinger rechtmäßig verurteilt worden ist.
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