Blauzungenkrankheit: Diese Regelungen werden geändert
Ab Mitte Mai dürfen nur noch geimpfte Tiere aus dem Sperrgebiet verbracht werden.
Im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit gibt es Änderungen beim Verbringen aus dem Sperrgebiet, teilte das Landratsamt mit: In einer Länder-Besprechung am 6. Mai wurde vor dem Hintergrund einer aktuellen Risikoanalyse beschlossen, dass die derzeit geltenden vereinfachten Verbringungsregelungen für ungeimpfte Tiere (Zucht-, Nutztiere und Kälber unter 90 Tage) nach dem 17. Mai nicht weiter angewandt werden können. Das bedeutet, dass ab dem 18. Mai nur noch geimpfte Tiere aus dem Sperrgebiet verbracht werden dürfen.
Blauzungenkrankheit: Diese Regelungen gelten bei ungeimpften Kälbern
Insbesondere für Kälber ergeben sich nach Angaben des Landratsamts folgende Änderungen: Ab dem 18.Mai können ungeimpfte Kälber nur noch unter zwei Bedingungen verbracht werden: Kälber, die innerstaatlich aus einem Sperrgebiet verbracht werden sollen, müssen von Muttertieren stammen, die vor Belegung gegen den entsprechenden BTV-Stamm geimpft wurden und es muss nachweislich die Gabe von Kolostrum des Muttertieres erfolgt sein.
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