Coronavirus in Nördlingen: Trauer nach Vorschrift
Plus Für Beerdigungen gelten auch im Landkreis Donau-Ries strenge Regeln. Für Angehörige ist das eine schwierige Situation. Wie Bestatter, Pfarrer und die Hospizgruppe damit umgehen.
Es sind gespenstische Bilder aus dem italienischen Bergamo. Auf den Friedhöfen überwacht der Zivilschutz, dass sich Angehörige während einer Beerdigung nicht zu nahe kommen. Statt schwarz tragen die Trauernden weiße Schutzanzüge und Mundschutz, Trauerfeiern hat die Regierung gänzlich verboten. Man hofft, dass es Szenarien wie diese hierzulande nicht geben wird: dass sich Menschen nicht mehr verabschieden können, dass sie ihre Liebsten nicht bestatten dürfen. Doch seit vergangener Woche gelten auch im Landkreis Donau-Ries strenge Auflagen bei Beerdigungen. Wie verändert das den Abschied am Grab, und was bedeutet das für die Trauernden?
Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern sehen vor, dass neben Geistlichen und Bestattungsdiensten aktuell nur noch 15 Personen des engsten Familienkreises eine Beerdigung besuchen dürfen. Die Teilnehmer müssen einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Öffentliche Todesanzeigen dürfen nicht mehr das Datum der Beerdigung ankündigen. Der bayerische Gemeindetag empfiehlt Kommunen, „am Grab einen Handdesinfektionsspender sichtbar aufzustellen“. Es gibt keine Trauerfeiern in geschlossenen Räumen, keine Weihwassergaben am offenen Grab, keine offenen Aufbahrungen.
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