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Covid-19
03.04.2020

Was bedeutet das Coronavirus für eine Patientenverfügung?

Jeder sollte Vorsorge treffen für den Ernstfall, sagt Notar Robert Lotter. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

Plus Das neuartige Virus lässt so manchen über den Ernstfall nachdenken. Der Nördlinger Notar Robert Lotter darüber, was man bei einer Verfügung jetzt beachten sollte.

Patientenverfügungen sind ein unangenehmes Thema. Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. Das neuartige Coronavirus lässt manchen jedoch über den Ernstfall nachdenken. Viele sind verunsichert, was Covid-19 für die eigene Patientenverfügung bedeutet. Sollte ich eine Corona-Zusatzklausel einarbeiten? Oder kann sich eine Patientenverfügung im Falle einer Infizierung sogar negativ auf die Behandlung auswirken?

Nein, betont der Nördlinger Notar Doktor Robert Lotter. Eine ordentlich formulierte Patientenverfügung gewährleiste, dass diese immer erst dann eingreife, wenn der behandelnde Arzt schon festgestellt hat, dass die Lage nicht mehr zu retten ist. Dass also der Verlauf unweigerlich zum Tod führt. Lotter sagt: „Ich vergleiche das immer mit einer normalen Lungenentzündung. Wenn man ins Krankenhaus kommt, will man in diesem Fall ja selbstverständlich auch jede Hilfe, die einem geboten werden kann.“ Das sei beim Coronavirus nicht anders. „Das muss nicht zusätzlich erklärt werden.“ Davon, eine solche Verlautbarung in seine Patientenverfügung zu schreiben, rät der Notar sogar eher ab. Er sagt: „Ich würde es nicht tun, es verwirrt eher.“

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