Das Urteil im "Strohmann-Prozess" ist gefallen
Plus Da das Urteil auf einer Verfahrensabsprache beruht, kann es frühestens in einer Woche rechtskräftig werden. Wie hoch die Strafe für den Nördlinger Gastronomen ist.
Die Strafe kann hart werden für einen Gastronomen in Corona-Zeiten: Wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt muss ein 62-jähriger Angeklagter aus Nördlingen 9.600 Euro bezahlen. Das Urteil, das jetzt das Augsburger Landgericht in einem Berufungsverfahren sprach, basiert auf einem Rechtsgespräch („Deal“) zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht. Es erspart dem Gastwirt eine Gefängnisstrafe.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wurde eine einschlägige Verurteilung des 62-Jährigen in das Verfahren eingeführt. Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Chemnitz hatte der Mann, basierend auf seinem erlernten Beruf als Steuerberater, eine Firma angemeldet, die aber nie aktiv wurde. Ein Richter hatte sie als „Mantel“ bezeichnet. Weil der Angeklagte sich dort der Insolvenzverschleppung bei der Abwicklung der Firma strafbar gemacht hatte, war er im Jahr 2016 zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden. Die inzwischen bezahlte Strafe wurde auf dem Wege eines Härtefallausgleichs beim aktuellen Urteil berücksichtigt, so Karl Pobuda, Vorsitzender Richter der zehnten Strafkammer im Berufungsprozess.
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