Deal ohne Drogen
Ein 21-Jähriger bot einem Mann Rauschgift an, das er gar nicht besaß. Jetzt stand er dennoch vor Gericht
Es war ihm nicht bewusst, dass Dealer spielen allein schon strafbar ist: Am Weihnachtsmorgen 2016 saß der heute 21-jährige Nördlinger mit seinen Junkie-Freunden auf dem Trockenen. Sprich, sie hatten weder Geld noch Drogen. Da mailte der junge Mann einem alten Bekannten aus der Drogenszene, bot ihm Marihuana, Heroin und Extasy zu Sonderpreisen an; jeden Moment sollte seine Lieferung aus Holland ankommen.
Irgendwie hoffte er, gleich einen Vorschuss zu bekommen oder seinem Kunden irgendetwas Minderwertiges andrehen zu können. Haken eins: Wie gesagt, er hatte keine Ware und es war auch keine unterwegs. Haken zwei: Der Angemailte merkte, dass etwas nicht stimmte, wurde unfreundlich und brach das Gespräch ab. Haken drei: Er wurde später verhaftet, sein Handy von der Polizei ausgewertet und der 21-jährige Nördlinger als Drogen-Dealer identifiziert und angeklagt. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Nördlinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Schamann räumte der junge Mann ein, er habe ja gar nichts besessen, was er hätte verkaufen können. Da musste er erfahren, dass schon allein der „verbale Handel“ mit Drogen strafbar ist, also bereits die Abgabe eines Angebots.
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